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Qualifizierte elektronische Signatur

Hand mit Stift Quelle: Bundesnetzagentur


Die mächtigste Kraft der Welt ist eine Idee, deren Zeit gekommen ist.



Die qualifizierte elektronische Signatur ist die Entsprechung zur herkömmlichen Unterschrift in der elektronischen Welt. Sie ermöglicht die langfristige Überprüfbarkeit der Urheberschaft einer Erklärung im elektronischen Datenverkehr, wie etwa einer E-Mail oder eines anderen Dokuments.

Damit die Zuordnung dieser "elektronischen Unterschrift" zu einer bestimmten Person sicher und verlässlich gewährleistet ist, beaufsichtigt die Bundesnetzagentur die hierzu erforderliche Infrastruktur. Kernbereich dieser Aufgabe ist die Beaufsichtigung der Anbieter, die die Zuordnung der "elektronischen Unterschrift" zu einer Person vornehmen und diese Zuordnung jederzeit für jeden überprüfbar machen, also für die Verlässlichkeit der Signaturen ihrer Kunden bürgen - der sogenannten Zertifizierungsdiensteanbieter.

Die Bundesnetzagentur bietet diesen Anbietern die Möglichkeit, ein Gütezeichen zu erwerben und sich als "akkreditierter Zertifizierungsdiensteanbieter" bezeichnen zu können. Das Gütezeichen belegt, dass ein solcher Anbieter regelmäßig Nachweise zur umfassend geprüften technischen und administrativen Sicherheit für seine angebotenen Zertifizierungsdienste erbringt.

Für diese geprüften Anbieter bildet die Bundesnetzagentur gleichzeitig als sogenannte "Wurzel" den obersten Vertrauensanker, "bürgt" also ihrerseits für die Zuverlässigkeit eines solchen von ihr akkreditierten Anbieters.

Des Weiteren veröffentlicht die Bundesnetzagentur zu Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen die bei ihr hinterlegten Produktbestätigungen, die von einem unabhängigen Dritten ausgestellt wurden, sowie die eingereichten Herstellererklärungen, die vom Produkthersteller selbst erstellt wurden.

Die unabhängigen Dritten, die Sicherheitsbestätigungen für Produkte oder für die Sicherheitskonzepte von Zertifizierungsdiensteanbietern ausstellen können, werden von der Bundesnetzagentur als (Prüf- und) Bestätigungsstelle nach festgelegten Regularien anerkannt.

Wichtige Hinweise zu aktuellen Themen rund um die qualifizierte elektronische Signatur finden Sie hier.

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