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Algorithmen

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Bundesanzeiger eine Übersicht über die Algorithmen und zugehörigen Parameter, die zur Erzeugung von Signaturschlüsseln, zum Hashen zu signierender Daten oder zur Erzeugung und Prüfung qualifizierter elektronischer Signaturen als geeignet anzusehen sind, sowie den Zeitpunkt, bis zu dem die Eignung jeweils gilt. Die Eignung ist jährlich sowie bei Bedarf neu zu bestimmen.

Zur Zeit sind folgende Algorithmen und ihre zugehörigen Parameter als geeignet eingestuft:

Historie der Algorithmenkataloge

Die nachfolgend aufgeführten Algorithmenkataloge sind mittlerweile nicht mehr gültig:


Stand: 25.01.2012

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