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Bundesnetzagentur


Bestätigungen

Veröffentlichung von Bestätigungen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen nach Anlage 1 Abschnitt I Nr. 4 SigV, die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden.

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur hat aufgrund der Anlage 1 Abschnitt I Nr. 4 der Signaturverordnung (SigV) vom 16. November 2001 (BGBl. I S. 2), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 15. November 2010 (BGBl. I S. 1542), Bestätigungen, die von einer nach § 18 SigG anerkannten Bestätigungsstelle erteilt wurden, im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Sollten sich im nachhinein Mängel herausstellen, insbesondere, dass die Produkte nicht ausreichend geprüft wurden oder diese nicht die an sie gestellten Anforderungen erfüllen, so behält sich die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion gemäß Anlage 1 Abschnitt I Nr. 3 SigV ausdrücklich vor, dazugehörige Bestätigungen für ungültig zu erklären und dies unter Angabe des Zeitpunktes, ab dem diese Maßnahme gilt, ebenfalls im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, vgl. Anlage 1 Abschnitt I Nr. 4 SigV.


Bitte beachten Sie unsere Veröffentlichungen zum Thema der Bestätigungen:

Beschlüsse der AGAB zur PIN-/PUK-Thematik sicherer Signaturerstellungseinheiten - Stand: 04.03.2009 (pdf/22 KB)

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht für die Bestätigungspraxis und mehr Verbrauchertransparenz nachfolgend ein "Rahmenwerk" für die einheitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten.

Einheitliche Spezifizierung der Einsatzbedingungen für Signaturanwendungskomponenten (pdf/148 KB)


Veröffentlichte Bestätigungen

Hinweis: Seit dem 01. April 2012 erscheint der Bundesanzeiger nur noch im Internet unter www.Bundesanzeiger.de.
Hinweis: Veröffentlichte Bestätigungen, die von der Bundesnetzagentur für ungültig erklärt wurden (i.S.d. § 19 Abs. 1 S. 1 SigG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt I Nr. 3 Satz 6 i.V.m. Nr. 4 Satz 3 SigV), finden Sie in der Übersicht über ungültig erklärte Bestätigungen.

Wählen Sie die gewünschte Produktgruppe aus:

Stand: 27.04.2012

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