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Anhörung zum Infrastrukturatlas

Veröffentlichung eines Umsetzungskonzeptes zu § 77a Abs. 3 TKG-E (Infrastrukturatlas)

In der TKG-Novelle (die aktuelle Fassung des relevanten § 77a Abs. 3 vom 26.10.2011 findet sich in der Bundestags-Drucksache 17/7521) wird erstmals eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die Führung des bundesweiten Infrastrukturatlas bei der Bundesnetzagentur enthalten sein. Mit dem Infrastrukturatlas ist beabsichtigt, die Effizienzsteigerung und Synergienutzung im Rahmen von Breitbandausbauprojekten zu fördern. Die Bundesnetzagentur wird durch § 77a Abs. 3 TKG-E insbesondere ermächtigt, Inhaber von Infrastrukturen, die bei Breitbandausbauprojekten mitgenutzt werden können, zu Datenlieferungen für den Infrastrukturatlas zu verpflichten.

In einem ersten Schritt hat die Bundesnetzagentur ein Umsetzungskonzept zu § 77a Abs. 3 TKG-E entworfen und am 21.12.2011 zwecks Konsultation durch interessierte Kreise veröffentlicht.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Die Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen im nachstehenden Dokument bewertet und zusammengefasst.

Veröffentlichung einer bewertenden Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur zur Umsetzung des § 77 a Abs. 3 TKG-E (Umsetzungskonzept)

Bewertende Zusammenfassung der Stellungnahmen (pdf/64 KB)

Das Umsetzungskonzept sowie der Fragebogen sind hier auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abrufbar.

Entwurf - Umsetzungskonzept (pdf/200 KB)

Fragebogen zum Kriterium der Verfügbarkeit (pdf/22 KB)

Im Rahmen der Konsultation sind 33 Stellungnahmen eingegangen, die bereinigt um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nachfolgend veröffentlicht werden.

Stellungnahmen zum Umsetzungskonzept (zip/17 MB)

Stand: 18.04.2012

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