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Broadband Wireless Access (BWA)

Für breitbandige drahtlose Verteilsysteme bzw. breitbandige drahtlose Netzzugänge im Rahmen des sogenannten Broadband Wireless Access steht der Frequenzbereich 3400 - 3600 MHz und 3600 - 3800 MHz zur Verfügung. Diese Frequenzen werden in erster Linie zur Realisierung von Teilnehmeranschlüssen zugeteilt. Freie Systemkapazitäten können für andere Zwecke genutzt werden

1. BWA-Präsidentenkammerentscheidung (3400 bis 3600 MHz)

Aufgrund der im Zeitraum vom 21.12.05 bis 28.02.06 im Rahmen des Antragsverfahrens (Registrierverfahren, Amtsblattverfügung 95/2005, Amtsblatt Nr. 24/2005) eingereichten Zuteilungsanträge für BWA-Frequenzen musste festgestellt werden, dass die Nachfrage den Umfang der verfügbaren Frequenzen im Bereich 3400 – 3600 MHz bei weitem übersteigt und das vorgesehene Registrierverfahren daher nicht durchgeführt werden konnte.

Am 26.09.06 hat die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur eine Entscheidung über das Verfahren zur Vergabe der Frequenzen im Bereich 3400 bis 3600 MHz für Broadband Wireless Access-Anwendungen getroffen. Es wurde entschieden, die Frequenzen im Bereich 3400  – 3600 MHz im Rahmen einer Versteigerung zu vergeben (Amtsblatt Nr. 20 vom 11.10.06, Verfügung Nr. 42/2006). Die Entscheidung erfolgte nach einer öffentlichen Anhörung.

Amtsblatt-Vfg 42/2006 BWA - Präsidentenkammerentscheidung (pdf/2 MB)

BWA-Frequenzversteigerung (3400 bis 3600 MHz)

Vom 12. bis 15. Dezember 2006 sind die Frequenzen aus dem Bereich 3400 bis 3600 MHz im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz versteigert worden. Die Frequenzen können für breitbandige drahtlose Verteilsysteme, z.B. für den funkgestützten breitbandigen Internetzugang genutzt werden.

Hier die wichtigsten Informationen zu der Versteigerung:

Versteigerungsregionen (pdf/124 KB)

2. BWA-Präsidentenkammerentscheidung zur Frequenzvergabe im Bereich 3400 bis 3600 MHz (4. Paket); Aufhebung der Entscheidung

Bei der Versteigerung der BWA-Frequenzen im 3,5-GHz-Bereich Ende Dezember 2006 sind einige Frequenzen ohne Zuschlag geblieben (4. Paket). Auf die Absicht der Bundesnetzagentur diese Frequenzen entsprechend den Festlegungen in der Präsidentenkammerentscheidung vom 26.09.06 dem Markt erneut zur Verfügung zustellen, ist im Amtsblatt Nr. 04/2007, Mitteilung 102/2007, hingewiesen worden.

Der Entwurf der 2. BWA-Vergabeentscheidung der Präsidentenkammer über die Vergabe der nach der Versteigerung 2006 noch verfügbaren Frequenzen aus dem Bereich 3400 bis 3600 MHz (4. Frequenzpaket) wurde im Amtsblatt 04/2008, Mitteilung 202/2008, zur Anhörung gestellt. Kommentare konnten bis zum 16.04.08 bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden.

Näheres zur Anhörung kann der Amtsblatt-Mitteilung 202/2008 bzw. den folgenden Downloads entnommen werden

Amtsblatt-Mitteilung 202/2008 - Entwurf zur Anhörung (pdf/313 KB)

Anlage 1 - Regionen-Übersicht (pdf/155 KB)

Anlage 2 - BWA-Regionen (pdf/2 MB)

Anlage 3 - Antragsvoraussetzungen (pdf/16 KB)

Anlage 4 - Schutzbereiche (pdf/344 KB)

Sieben Unternehmen haben die geplante 2. BWA-Vergabeentscheidung der Präsidentenkammer kommentiert. Die sechs freigegebenen Kommentare können im folgenden Download eingesehen werden:

Kommentare (pdf/3 MB)

Unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare hat die Präsidentenkammer am 23. Juni 2008 die Entscheidung über die Vergabe der noch verfügbaren Frequenzen aus dem Bereich 3400 bis 3600 MHz für breitbandige drahtlose Netzzugänge getroffen. Die Entscheidung sah vor, die Frequenzen soweit wie möglich auf Antrag zuzuteilen (regionale Nutzung in 30 Zuteilungsregionen). Nur für den Fall, dass in einer oder mehreren Regionen mehr Anträge gestellt würden als Frequenzen verfügbar sind, sollte der Zuteilung ein Versteigerungsverfahren nach § 61 TKG vorangestellt werden.

Die Präsidentenkammerentscheidung vom 23. Juni 2008 kann der Amtsblatt-Verfügung Nr. 49/2008 bzw. dem folgenden Download entnommen werden.

Amtsblatt-Verfügung 49/2008 - Präsidentenkammerentscheidung vom 23.06.08 (pdf/188 KB)

Anlage 1 - Regionen-Übersicht (pdf/128 KB)

Anlage 2 - BWA-Regionen (pdf/2 MB)

Anlage 3 - Antragsvoraussetzungen (pdf/18 KB)

Bis Ende Mai 2009 sind keine Anträge auf Zuteilung der Frequenzen zu den in der Entscheidung festgelegten Vergabebedingungen (regionale Versorgung, Versorgungsverpflichtung) eingegangen. Da jedoch ein Bedarf für eine örtliche Versorgung mit breitbandigen drahtlosen Netzzugängen von z.B. Ortsteilen, Gemeinden und größeren Gewerbegebieten gesehen wird, hat die Präsidentenkammer ihre Entscheidung vom 23. Juni 2008 aufgehoben. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die verfügbaren Frequenzen standortbezogen auf Antrag nach dem Prioritätsprinzip zugeteilt werden.

Die Entscheidung über die Aufhebung der Entscheidung vom 23. Juni 2008 kann der Amtsblatt-Verfügung Nr. 11/2009, Verfügung 21/2009, bzw. dem folgenden Download entnommen werden.

Aufhebung der Präsidentenkammerentscheidung (pdf/10 KB)

Zuteilungsverfahren und Nutzungsbedigungen für BWA im Bereich 3400 bis 3600 MHz (4. Paket)

Nach Aufhebung der Vergabeentscheidung vom 23. Juni 2008 ist festgelegt worden, dass die verfügbaren Frequenzen im Bereich 3400 bis 3600 MHz nach dem Prioritätsprinzip auf Antrag standortbezogen für eine örtliche Versorgung mit breitbandigen Netzzugängen (z.B. von Ortsteilen, Gemeinden und größeren Gewerbegebieten) zugeteilt werden.

Das Zuteilungsverfahren und die Nutzungsbedingungen ist erstmals mit der Amtsblatt-Verfügung Nr. 22/2008 bekanntgegeben worden. Eine redaktionell überarbeite Fassung wurde mit Amtsblatt-Verfügung Nr. 30/2011 veröffentlicht und kann dem folgenden Download entnommen werden.

Vfg. 30/2011 - Zuteilungsverfahren und Nutzungsbedingungen (pdf/67 KB)

Broadband Wireless Access (BWA) im Bereich 3600 bis 3800 MHz

Insbesondere für das Angebot von drahtlosen breitbandigen Netzzugängen in lokalen und kleineren Versorgungsgebieten soll die Zuteilung von Frequenzen im Bereich 3600 bis 3800 MHz ermöglicht werden. Das Frequenzzuteilungsverfahren und die Nutzungsbedingungen sind mit Mitteilung Nr. 628/2008 im Amtsblatt 21/2008 zur Anhörung gestellt worden.

Das zur Anhörung gestellte Zuteilungsverfahren für Frequenzen aus dem Bereich 3600 bis 3800 MHz ist von 16 Unternehmen kommentiert worden. Eine Zusammenfassung der Kommentare, die Bewertung durch die Bundesnetzagentur und die endgültige Fassung der Zuteilungsregelung wurden im Amtsblatt 3/2009, Verfügung 1/2009 veröffentlicht und kann den folgenden Downloads entnommen werden:

Amtsblatt-Verfügung 1/2009 (pdf/97 KB)

Anlage zur Amtsblatt-Verfügung 1/2009 (pdf/971 KB)

Stand: 06.04.2011

Zusatzinformationen

BWA-Frequenzvergabeverfahren

Entscheidung der Bundesnetzagentur zum BWA-Frequenzvergabeverfahren

mehr dazu: BWA-Frequenzvergabeverfahren …

Kommentare

zu den Eckpunkten der Versteigerung: Im Folgenden können die Kommentare der Unternehmen zum BWA-Versteigerungsverfahren nachgelesen werden.

mehr dazu: Kommentare …


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