Öffentlicher Mobilfunk
Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten
- Drahtloser Netzzugang
- Vergabeverfahren Drahtloser Netzzugang
- Flexibilisierung Frequenznutzungsrechte - Präsidentenkammerentscheidung
- Frequenzverteilungsuntersuchung
Bündelfunk
GSM-Mobilfunk
Anhörung zur Flexibilisierung der GSM-Frequenznutzungsrechte
("Refarming" 900/1800 MHz)Konzept zur Vergabe weiteren Spektrums für den digitalen öffentlichen zellularen Mobilfunk unterhalb von 1,9 GHz (GSM-Konzept)
Umsetzung des Handlungskomplexes I (Frequenzverlagerung)Konzept zur Vergabe weiteren Spektrums für den digitalen öffentlichen zellularen Mobilfunk unterhalb von 1,9 GHz (GSM-Konzept)
Umsetzung des Handlungskomplexes II (Angleichung der Restlaufzeiten)- Eckpunkte zu GSM an Bord von Flugzeugen
UMTS-Mobilfunk
Eckpunkte zu Vergabe von Frequenzen im Breich von 790-862 MHz
Die Bundesnetzagentur hat für eine Vergabe der Frequenzen im Bereich 790–862 MHz (sog. "Digitale Dividende") erste Eckpunkte entwickelt, die die Rahmenbedingungen der Vergabe darstellen.
Die Rahmenbedingungen sehen im Wesentlichen vor, dass die Flächenfrequenzen gemeinsam mit den Frequenzen im Bereich 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz vergeben werden. Mit der Einbeziehung in die bereits weit vorangeschrittenen Vorbereitungen zur Vergabe der höher gelegenen Frequenzen besteht eine besondere Chance zur schnellen Vergabe der 800-MHz-Frequenzen.
Auf der Basis dieser Eckpunkte wird die Bundesnetzagentur einen Entwurf der Entscheidungen der Präsidentenkammer nach §§ 55 Abs. 9, 61 TKG erarbeiten, der im Juni 2009 zur Kommentierung gestellt werden soll.
Eckpunkte zur Vergabe von Frequenzen im Bereich von 790-862 MHz (pdf/68 KB)
