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Breitbandausbau

Nutzung der 800 MHz Frequenzen – Versorgungsauflage in acht Bundesländern erfüllt

Im Mai 2010 wurden Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang in den Frequenzbereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2,0 GHz und 2,6 GHz im Wege einer Versteigerung vergeben. Die Zuteilungen der 800-MHz-Frequenzen sind jeweils mit einer stufenweisen Aus- und Aufbauverpflichtung verbunden. Ein Netzbetreiber ist danach verpflichtet, in allen Bundesländern bei der Nutzung der 800-MHz-Frequenzen stufenweise Gebiete nach vier Prioritätsstufen mit Breitbandanschlüssen zu versorgen. Vorrangig sollen dazu Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden, in den folgenden Stufen dann auch größere Städte. Hierzu hatten die Bundesländer im Vorfeld die mit Breitbandtechnologien unversorgten bzw. unterversorgten Städte und Gemeinden benannt, die entsprechend ihrer Einwohnerzahl in die vier Prioritätsstufen unterteilt wurden. Die Zuteilungsinhaber der 800-MHz-Frequenzen, Telekom Deutschland GmbH, Vodafone D2 GmbH und Telefónica Germany GmbH & Co.OHG, sind aufgrund der stufenweisen Versorgungsauflage verpflichtet, zunächst mindestens 90% der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden einer vorangegangenen Prioritätsstufe zu versorgen, bevor mit der Versorgung der Städte und Gemeinden einer darauf folgenden Prioritätsstufe begonnen werden kann. Die Zuteilungsinhaber von 800-MHz-Frequenzen sind damit verpflichtet, vor einer freizügigen Nutzungsmöglichkeit dieser Frequenzen die genannte Auflage zu erfüllen.

Im Rahmen der Versorgung mit Breitband wird berücksichtigt, dass eine Anbindung der Bevölkerung technologieneutral zu betrachten ist, so dass eine Gemeinde auch als versorgt gilt, wenn beispielsweise eine andere Breitbandanbindung der Einwohner – wie beispielsweise mit DSL oder Kabel – erfolgt.

Die Präsidentenkammer kommt aufgrund der ihr vorliegenden Unterlagen und Informationen zu dem Schluss, dass in folgenden Bundesländern für die genannten Prioritätsstufen die geforderte Ausbauverpflichtung von mindestens 90% der Bevölkerung der benannten Städte und Gemeinden zu den genannten Zeitpunkten festgestellt wurde.

Prioritätsstufe 1Prioritätsstufe 2Prioritätsstufe 3Prioritätsstufe 4
Baden-WürttembergSeptember 2011September 2011September 2011September 2011
BayernSeptember 2011September 2011September 2011September 2011
HessenSeptember 2011September 2011September 2011keine Gemeinden benannt
Nordrhein-WestfalenAugust 2011August 2011keine Gemeinden benanntkeine Gemeinden benannt
Rheinland-PfalzSeptember 2011September 2011September 2011September 2011
SaarlandSeptember 2011September 2011September 2011keine Gemeinden benannt
Schleswig-HolsteinDezember 2011Dezember 2011Dezember 2011keine Gemeinden benannt
NiedersachsenMärz 2012März 2012März 2012keine Gemeinde benannt

Da in den genannten Bundesländern die mit der Nutzung der 800-MHz Frequenzen verbundene Versorgungsverpflichtung erfüllt ist, können die Netzbetreiber die zugeteilten 800-MHz Frequenzen nach vorheriger Festsetzung der funktechnischen Parameter in diesen Bundesländern freizügig nutzen.

Die Präsidentenkammer erwartet, dass die Frequenzen auch nach der Freigabe der Frequenznutzung der 800-MHz-Frequenzen in den o.g. Bundesländern weiterhin effizient genutzt werden, damit die Breitbandversorgung weiter verbessert wird und der Bevölkerung – insbesondere in bislang unversorgten Gebieten – der Zugang zum schnellen mobilen Internet eröffnet wird.

Stand: 04.04.2012

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