(0180) Service-Dienste
Die Service-Dienste sind durch eine bundesweit einheitliche Dienstekennzahl (0180) festgelegt und bundesweit zu einem einheitlichen Entgelt zu erreichen. Rufnummern für Service-Dienste sollen nicht verwendet werden, wenn durch die Nutzung der Rufnummer Massenverkehr zu erwarten ist, der Netzüberlastungen verursachen kann.
An die Dienstekennzahl (0180) schließt sich eine Tarifkennung sowie die Teilnehmerrufnummer an.
Folgende Tarifkennungen stehen zur Verfügung:
- 1 Zeitabhängiger Tarif 1
- 2 Festtarif 1
- 3 Zeitabhängiger Tarif 2
- 4 Festtarif 2
- 5 Zeitabhängiger Tarif 3
Maßgeblich für die Abrechnung gegenüber dem Anrufenden ist der der Tarifkennung entsprechende Tarif des Teilnehmernetzbetreibers.
Die Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für Service-Dienste wurden im Amtsblatt der Reg TP (Nr. 16/2004 Vfg 34) veröffentlicht und sind seit dem 01.10.2004 in Kraft. Sie stehen unten als Download zur Verfügung.
Für die Zuteilung einer Rufnummer fällt, entsprechend der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) eine einmalige Gebühr von 62,50 Euro an. Aber auch bei Ablehnungen oder einem Widerruf wird ein Teil der Gebühr fällig.
Rufnummern für den internationalen Geteilte-Kosten-Dienst können bei der ITU-T bestellt werden.
mehr Informationen....
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Hotline mit der Rufnummer 01803 NUMMER bzw. 0180 3 68 66 37 (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min) oder Festnetz 0661/9730-290 oder per mail unter nummernverwaltung@bnetza.de.
- Antrag
- Informationen zur Bestätigung und Berichtigung der Zuteilung einer Rufnummer für den Rufnummernbereich 0180
Häufig gestellte Fragen und Antworten
Rufnummernbereich (0)180 für Service-Dienste:
Zuteilungsregeln, Nutzungskontrolle zu verlängerten Rufnummern, Anhörung und Auswertungsergebnis zur künftigen Strukturierung des Nummernraums.
Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.
Rufnummernbereich (0)180 - Service-Dienste, Entwurf eines Nummernplans, eines Antragsverfahrens und eines teilweisen Widerrufs, Öffnung neuer Teilbereiche. Amtsblatt Nr. 6, Mitteilung Nr. 208/2010 v. 31.03.2010
Download (pdf/13 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste, Entwurf eines Nummernplans und Antragsverfahrens für Service-Dienste sowie Entwurf eines teilweisen Widerrufs bestehender Zuteilungen, Anhörung. Amtsblatt Nr. 3, Mitteilung Nr. 81/2010 vom 10.02.2010
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Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für Service-Dienste
Download (pdf/55 KB)
Änderung der Regeln für die Zuteilung von (0)180er-Rufnummern für Geteilte-Kosten-Dienste (Vfg 34/2004) wegen Änderung des TKG; Amtsblatt Nr. 3, Verfügung Nr. 2/2010 v. 10.02.2010
Download (pdf/14 KB)
Von den "Geteilte-Kosten-Diensten" zu den "Service-Diensten":
Änderungen im Rufnummernbereich (0)180 ab dem 01.03.2010
Download (pdf/16 KB)
Informationen über Rufnummernverlängerungen; Amtsblatt Nr.23, Mitteilung Nr. 689/2008 v. 03.12.2008
Download (pdf/24 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste; Anhörung zur zukünftigen Strukturierung und Gestaltung; Preisfestlegungsverfahren nach § 67 Abs. 2 TKG. Amtsblatt Nr. 13, Mitteilung Nr. 507/2007 v. 04.07.2007
Download (pdf/37 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste; Auswertungsergebnis der Anhörung zur zukünftigen Strukturierung und Ausgestaltung, Fragen 1 bis 5. Amtsblatt Nr. 5, Mitteilung Nr. 219 /2008 v. 19.03.2008
Download (pdf/177 KB)
Preisfestlegung für Anrufe aus dem Mobilfunk und dem Festnetz.
Informationen stehen hier als Download zur Verfügung.
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste, zukünftig Service-Dienste; Festlegung der Abrechnungsweise für Anrufe aus den Mobilfunknetzen und Veröffentlichung nach § 67 Abs. 2 TKG (neu). Amtsblatt Nr. 14, Verfügung Nr. 26/2009 v. 29.07.2009
Download (pdf/14 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste, zukünftig Service-Dienste; Preisfestlegungsverfahren für Anrufe aus den Mobilfunknetzen bei Service-Diensten nach § 67 Abs. 2 TKG (neu). Amtsblatt Nr. 10, Mitteilung Nr. 321/2009 v. 03.06.2009
Download (pdf/20 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste, zukünftig Service-Dienste; Preisfestlegung für Anrufe aus den Festnetzen und Veröffentlichung nach § 67 Abs. 2 TKG. Amtsblatt Nr. 10, Verfügung Nr. 19/2009 v. 03.06.2009
Download (pdf/20 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste; Verlängerung der Preisfestlegung und Veröffentlichung nach § 67 Abs. 2 TKG. Amtsblatt Nr. 10, Verfügung Nr. 39/2008 v. 04.06.2008
Download (pdf/15 KB)
Rufnummernbereich (0)180 für Geteilte-Kosten-Dienste; Preisfestlegung und Veröffentlichung nach § 67 Abs. 2 TKG. Amtsblatt Nr. 17, Verfügung Nr. 50/2007 v. 29.08.2007
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