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032

Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR)

Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR) sind Rufnummern für Teilnehmer an Diensten, die folgende Eigenschaften aufweisen:

  • Der Dienst ermöglicht den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz, d. h. abgehende und kommende Verbindungen mit einem öffentlichen Telefonnetz.
  • Der Teilnehmer ist örtlich nicht an einen bestimmten Standort gebunden.
  • Im Rahmen des Dienstes werden NTR nur an Teilnehmer abgeleitet zugeteilt, die einen Wohnsitz bzw. Firmenstandort in Deutschland haben.
  • Es handelt sich nicht um einen Premium Rate Dienst. Die Anwahl der Rufnummer beinhaltet keinen Vertragsschluss über zusätzlich zur Verbindungsleistung kostenpflichtig erbrachte weitere Dienstleistungen. Auszahlungen oder sonstige Gutschriften für eingehende Anrufe an den Teilnehmer sind unzulässig.
  • Der Dienst entspricht kommerziell nicht dem Angebot einer Betreiberauswahl.
  • Der Portierungsdatenaustausch erfolgt im Rahmen des Portierungsdatenaustauschverfahrens für Ortsnetzrufnummern.
  • Die Rufnummern unterfallen der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl nach § 40 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 25.07.2004 (BGBl. I S.1190); bei Verbindungen von einer NTR zu einer NTR gilt die Betreibervorauswahl für Ortsverbindungen, ansonsten gilt die Betreibervorauswahl für Fernverbindungen. Hinweis: Ob der Anbieter des Anrufers zur Ermöglichung der Betreiberauswahl und der Betreibervorauswahl verpflichtet ist, richtet sich nach § 40 TKG.
  • Der Endkundenpreis für eine Verbindung zu einem Teilnehmer mit einer NTR wird durch den Anbieter des Anrufers bzw. den gemäß § 40 TKG ausgewählten Betreiber festgelegt.

NTR sind Nummern im Sinne von § 3 Nr. 13 TKG.

NTR belegen den Bereich (0)32 in dem durch die Empfehlung E.164 der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) definierten nationalen Nummernraum für das öffentliche Telefonnetz. Die Rufnummern beginnen mit der zweistelligen Dienstekennzahl 32, der das Prefix (0) vorangestellt wird. An die Dienstekennzahl schließt sich eine Teilnehmerrufnummer an, die aus einer sechsstelligen Blockkennung und einer dreistelligen Endnummer besteht.

Die Regeln für die Zuteilung von Nationalen Teilnehmerrufnummern wurden im Amtsblatt der Reg TP Nr. 23 am 24.11.2004 veröffentlicht.
Regeln für die Zuteilung von Nationalen Teilnehmerrufnummern (pdf/96 KB)

  • Bitte beachten Sie die Hinweise zum Antragsverfahren

In der aktuellen Veröffentlichung des Vorwahlverzeichnisses sind die Bereiche Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR) der Ortnetzkennzahl 032 zusätzlich enthalten.


Die aktuellen Daten für den Bereich 032 "Nationale Teilnehmerrufnummern" finden Sie unter "Neue Verzeichnisse zu den Ortsnetzen" in der Datei "Verzeichnis der zugeteilten RNB im Bereich NTR (032)".



Hinweis zur Zuteilung im Rufnummernbereich (0) 3212 :
Die Rufnummernblöcke (0)3212 1000 bis (0)3212 9999 wurden zum 01.10.2007 der Firma 1&1 Internet AG, Elgendorferstraße 57, 56410 Montabaur zugeteilt.
Die Rufnummernblöcke sind aus technischen Gründen nicht im Verzeichnis der zugeteilten Rufnummernblöcke enthalten. Sie werden im Netz der Ventelo GmbH unter Verwendung deren Portierungskennung D027 geschaltet.
Die 1&1 Internet AG verwendet die Nummern als Ersatz für die ihr ab dem 01.10.2008 nicht mehr verfügbaren (0)1212er Nummern.

Verlosung der Nationalen Teilnehmerrufnummern (032)
Am 24.01.2005 fand in der Regulierungsbehörde die Verlosung der Nationalen Teilnehmerrufnummern NTR im Bereich (0)32 statt.
Auflistung der verlosten Rufnummernblöcke (pdf/6 KB)

Stand: 21.06.2010

Zusatzinformationen

NTR-Zuteilungsregeln

Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR)

mehr dazu: NTR-Zuteilungsregeln …

Hinweise zum Antragsverfahren

Hinweise zum Antragsverfahren

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Antrag

Nationale Teilnehmerrufnummern (NTR)

mehr dazu: Antrag …


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