Navigation und Service

Bundesnetzagentur


Antrag 0700

Persönliche Rufnummern

Für die Zuteilung einer Rufnummer fällt, nach der Telekommunikations-Gebührenverordnung (TNGebV) eine einmalige Gebühr von 62,50 Euro an. Aber auch für Ablehnungen wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben, daher informieren Sie sich bitte bei unserer Hotline 01803 686637 (Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min), ob Ihre Wunschrufnummer noch frei ist.

Da die Anträge elektronisch verarbeitet werden, führt die mehrfache bzw. erneute Vorlage des gleichen Antrags (z. B. Zusendung per Fax und per Briefpost) zu einer zweiten Antragsbearbeitung. Diese Antragsbearbeitung kann zu einer kostenpflichtigen Ablehnung führen, weil alle eingehenden Anträge in den datenbankgesteuerten Zuteilungslauf gelangen und somit die beantragte Zuteilung der Rufnummer bereits mit dem zuerst vorliegenden Antrag erfolgt ist. Von daher wird empfohlen, von der Zusendung eines Antragsdoppels abzusehen und über unsere Hotline 0661/9730-290 den Stand der Bearbeitung zu erfragen.

Bestellung der Anträge:
e-Mail druckschriften.versand@bnetza.de


Hinweis für ausländische Antragsteller:
Beachten Sie bitte, dass wir von einem Antragsteller ohne gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland grundsätzlich die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten in Deutschland verlangen können, an den wir mit Wirkung für und gegen ihn wirksam zustellen können!

Hinweisblatt 0700 - Stand: 26.05.2011 (pdf/48 KB)

Stand: 01.03.2010

Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012