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Bundesnetzagentur


Inverkehrbringen von Geräten nach EMVG und FTEG (Marktaufsicht)

Störsender dürfen weder verkauft noch betrieben werden

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass in der EU sowohl der Verkauf als auch die Nutzung von Störsendern, auch Handyblocker oder -jammer genannt, an bzw. durch Privatpersonen verboten sind. Derartige Geräte werden im Internet angeboten. Obwohl in der Werbung etwas anderes suggeriert wird, sind der Vertrieb und die Verwendung der Geräte durch Privatpersonen in der EU illegal. Dies gilt auch für den Direktimport aus dem Nicht-EU-Ausland, z. B. Fernost. Die Bundesnetzagentur arbeitet eng mit den Zollbehörden zusammen, um die Einfuhr solcher Geräte zu unterbinden.

Störsender dienen dazu, die Nutzung der Mobilfunknetze durch Mobiltelefone, Notebooks etc. zu unterbinden. Die Verwendung verursacht nicht nur Unannehmlichkeiten für Nutzer der Mobilfunknetze, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für die Sicherheit haben. So werden dadurch auch Notrufe, beispielsweise bei der Feuerwehr oder der Polizei blockiert. Mit manchen Modellen werden zudem nicht nur der Mobilfunk, sondern auch Ortungssysteme (GPS), Datenübertragungsnetze (WLAN) oder drahtlose Alarmsysteme gestört. Entsprechende Störsender werden auch bei Straftaten genutzt. In der Vergangenheit ist es bereits zu Diebstählen aus Kraftfahrzeugen, die wertvolle Güter transportieren, durch Störung der Ortung und Kommunikation des Fahrzeugs gekommen. Auch bei Einbrüchen in Wohnungen, Häusern oder Geschäften werden solche Geräte für die Störung des Alarmsystems genutzt.

Die Bundesnetzagentur geht gegen den Vertrieb und die Nutzung solcher Geräte vor. Vertrieb und Nutzung sind ordnungswidrig und können seitens der Bundesnetzagentur mit erheblichen Geldbußen geahndet werden. Die Geräte können zudem beschlagnahmt werden.

Die Bundesnetzagentur rät Verbrauchern dringend von Kauf und Nutzung entsprechender Geräte ab und bittet um Hinweise, falls solche Geräte angeboten oder betrieben werden. Betroffene können sich unter der folgenden Kontaktadresse an die Bundesnetzagentur wenden:

411.postfach2@bnetza.de

EMV-Service

Die Bundesnetzagentur ist im Rahmen ihrer Tätigkeiten unter anderem für die Ausführung und Umsetzung der EMV- bzw. der R&TTE- Richtlinie zuständig. Diese beiden europäischen Richtlinien sind in entsprechende nationale Gesetze umgesetzt worden (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln  - EMVG und Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - FTEG).

Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit der Elektromagnetischen Verträglichkeit von Betriebsmitteln bzw. zur Marktaufsicht nach EMVG und FTEG stehen Ihnen das Fachreferat 411 bzw. auch die Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Ansprechpartner bereit.

Bei technischen Fragen zur EMV-Normung erteilt unser Fachreferat 413 "Technische Fragen der EMV und Normung" am Standort Berlin Auskunft.

Hinweise zum Anbieten von elektrischen/elektronischen Produkten im Internet
Download (pdf/71 KB)

Leitfaden zur Dokumentation von ortsfesten Anlagen entsprechend dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG)
Download (pdf/63 KB)

Stand: 08.09.2011

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