Registrierungsantrag für Anwählprogramme (Dialer)
Antrags-Erfassungsprogramm Version 2.3
Wichtiger Hinweis:
- Antragsdateien größer als 1 Megabyte sind zu komprimieren ("zippen").
- Es werden nur E-Mails angenommen, die mit Anhang nicht größer als 10 Megabyte sind.
- Größere Datenmengen müssen gegebenenfalls auf mehrere E-Mails verteilt werden.
- Ab dem 01.11.2007 darf nur noch die Version 2.3 des Antragserfassungsprogramms verwendet werden.
Wenn Sie bereits mit einer älteren Programmversion des Antrags-Erfassungsprogramms gearbeitet haben, sollten Sie sich vor dem ersten Programmstart zuerst in der Hilfe zum Programm über die Auswirkung der Änderung informieren. Eine alte Version der Datei »Anschrift.cds« muss vor dem ersten Programmstart der neuen Version aus dem Verzeichnis entfernt werden.
Installation
Sie müssen das ZIP-Archiv von Hand auspacken und alle dort enthaltenen Dateien in ein frei wählbares Verzeichnis speichern. Die Anwendung »DialerAntrag2.exe« kann dann aus dem Windows Explorer heraus mit einem Doppelklick gestartet werden.
ZIP-Datei mit allen Programmdateien (Version 2.3) (zip/1 MB)
Nach der Installation sollten Sie sich zuerst die Beschreibungen in der Hilfedatei (Aufruf über das Hilfe-Menü) anschauen.
Änderung der Version 2.3:
Die Version 2.3 berücksichtigt die Änderungen, die sich aus dem Amtsblatt 24/2003, Verfügung 54; Amtsblatt 3/2005, Verfügung 4; Amtsblatt 15/2007, Verfügung 36 sowie Amtsblatt 17/2007, Verfügung 48 ergeben.
Änderung der Version 2.2:
Seit dem 13.07.2005 ist das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts in Kraft. Von diesem Datum an heißt die Regulierungsbehörde (Reg TP) Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur). In der Programmversion 2.2 wurde dieser Namensänderung Rechnung getragen.
Änderungen der Version 2.1:
Die Rechtskonformitätserklärung wurde überarbeitet, unter anderem sind bei einem Sammelantrag nur noch Dialer zulässig, die dieselbe Rufnummer anwählen und auch eine identische Verhaltensweise haben. Bei der Erfassung der ladungsfähigen Anschrift können Sie im Fall des Empfangs- und Rechnungsbevollmächtigten zusätzlich zum Namen und Vornamen auch noch den Firmennamen angeben. Da sich die Struktur der Anschriftsdatei »Anschrift.cds« geändert hat, kann eine bereits von Ihnen ausgefüllte ältere Version von »Anschrift.cds« nicht mehr genutzt werden - Sie müssen in jedem Fall die Daten zur ladungsfähigen Anschrift nochmals eintragen.
Wenn Sie beim Programmstart die Fehlermeldung "Die Datei »Anschrift.cds« im Programmverzeichnis kann nicht gelesen werden" erhalten, müssen Sie die originale Dateiversion von »Anschrift.cds« aus dem ZIP-Archiv beziehungsweise die vom Setup-Programm installierte Dateiversion verwenden oder die alte Dateiversion von »Anschrift.cds« vor dem Programmstart aus dem Verzeichnis löschen.