Kommunikationsbevollmächtigter
Die Datenübermittlung an die Bundesnetzagentur erfolgt über einen vom Unternehmen zu benennenden Kommunikationsbevollmächtigten. Er ist die für die Datenübermittlung verantwortliche Person und erhält in dieser Funktion die für die elektronische Kommunikation zwischen dem Unternehmen und der Bundesnetzagentur erforderlichen Zugangsdaten.
Stand: 04.02.2009
