Telekom beantragt Einführung von Vectoring

Homann: "Marktakteure können jetzt zum Antrag Stellung nehmen"

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 19.12.2012

Die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) hat heute bei der Bundesnetzagentur einen Antrag auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. letzte Meile, eingereicht. Darin fordert die Telekom, die Zugangsmöglichkeiten für Wettbewerber zur TAL an den Kabelverzweigern (KVz) – das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand – einzuschränken. Hintergrund für den Antrag ist die von der Telekom angekündigte Einführung des sog. Vectoring-Verfahrens in ihrem Netz.

"Ich begrüße, dass die Telekom jetzt einen Antrag eingereicht hat. Bereits auf der letzten Sitzung des NGA-Forums am 10. Dezember hat die Telekom angekündigt, auf die Wettbewerber zuzugehen. Nun liegen endlich konkrete Vorschläge des Unternehmens auf dem Tisch, wie es sich die regulatorischen Rahmenbedingungen für die Einführung von Vectoring vorstellt. Wir werden im Rahmen eines transparenten und ergebnisoffenen Beschlusskammerverfahrens allen interessierten Marktakteuren Gelegenheit geben, ihre jeweiligen Positionen ausführlich darzulegen und anschließend eine Entscheidung treffen", erklärte Jochen Homann, der Präsident der Bundesnetzagentur.

"Obwohl das Verfahren keiner Frist unterliegt, wollen wir zügig eine Einscheidung treffen. Dabei haben es die Marktakteure auch im Verfahren weiterhin selbst in der Hand, gemeinsam konstruktiv nach einvernehmlichen Lösungen zu suchen, um so möglichst viele Streitthemen aus dem Weg zu räumen und damit die Regulierungsentscheidung auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken", betonte Homann.

Mit dem Vectoring-Verfahren sind im heute bestehenden kupferbasierten Teilnehmeranschlussnetz höhere Übertragungsraten möglich. Die Technik reduziert die gegenseitige Störung aus benachbarten Kupferdoppeladern eines Kabels. Nach Angaben der Telekom ist dafür allerdings nur der Zugriff eines einzigen Unternehmens auf alle Kupfer-Doppeladern am KVz möglich, ein entbündelter Zugriff damit – sofern es um den Einsatz von VDSL-Technik geht – aber nicht mehr.

Stellungnahmen zum Antrag können bis zum 21. Januar 2013 abgegeben werden. Im Anschluss wird am 24. Januar 2013 eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden. Der Antrag der Telekom sowie weitere Informationen zum Verfahren werden in Kürze auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Pressemitteilung (pdf / 825 KB)

Informationen zum Antrag

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