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Bundesnetzagentur


Beschlusskammern

Für den Bereich Telekommunikation sind zuständig:

Beschlusskammer 1/Präsidentenkammer:

  • Universaldienst im Bereich Telekommunikation und Post, Knappe Frequenzen

Beschlusskammer 2:

  • Regulierung Endkundenmärkte

  • Regulierung Mietleitungsvorleistungen
  • Teilnehmerdaten
  • Inkasso
  • Portierung

Beschlusskammer 3:

Regulierung Telekommunikations-Vorleistungsmärkte Festnetz und Mobilfunk

Für den Bereich Energie sind zuständig:

Beschlusskammer 4:

  • Individuelle Netzentgelte Elektrizität gem. §19 StromNEV
  • Leitungswettbewerbsverfahren Gas gem. §3 GasNEV
  • Investitionsbudgets/Investitionsmaßnahmen gem. §23 ARegV
  • Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen
Regulierung für den Zugang zuRegulierung Netzentgelte

Beschlusskammer 6:

Elektrizitätnetzen

Beschlusskammer 8:

Elektrizität

Beschlusskammer 7:

Gasversorgungsnetzen

Beschlusskammer 9:

Gas

Für den Bereich Post ist zuständig:

Beschlusskammer 5:

  • Entgeltregulierung, Netzzugangsregulierung und besondere Mißbrauchsaufsicht Postmärkte


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