Entgeltregulierung - Übersicht
Einheitliche Informationsstelle
Antrag / Einleitung und Maßnahmen (Genehmigung, Anordnung und Untersagung)
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht beabsichtigte Entscheidungen zur Zusammenfassung von Dienstleistungen sowie zur Vorgabe der jeweiligen Maßgrößen nach § 32 Nr. 2 und § 34 TKG. Vor der Veröffentlichung gibt sie Unternehmen, an das sich die Entscheidung richtet, Gelegenheit zur Stellungnahme. Bei Anträgen auf Genehmigung von Entgelten nach § 32 Nr. 1 TKG sowie im Falle eines Vorgehens nach § 31 Abs. 6 Satz 1 und 2 TKG veröffentlicht die Bundesnetzagentur die beantragten oder vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Entgeltmaßnahmen nach Themen geordnet.
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