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Internationale Konsolidierungsverfahren

Entwürfe zur Marktdefinition und Marktanalyse

Gemäß Art. 7 der Rahmenrichtlinie (Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste) müssen Marktdefinition, Marktanalyse und bestimmte Maßnahmenentwürfe konsolidiert werden. Eine komplette Liste der Konsolidierungsverfahren im Bereich der europäischen Gemeinschaft veröffentlicht die Kommission. Auch eine Übersicht der aktuellen Entscheidungen ist abrufbar.

Eine Liste der durch die Bundesnetzagentur durchgeführten Konsolidierungsverfahren befindet sich hier!


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