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Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (PMD)

Prüf- und Messdienst

Der Prüf- und Messdienst (PMD) ist an zahlreichen Standorten in der Bundesrepublik in den Dienstleistungszentren der Bundesnetzagentur präsent und sorgt mit moderner stationärer und mobiler Messtechnik sowie vielfältigen Prüf- und Messaktivitäten dafür, dass das Frequenzspektrum effizient und störungsfrei genutzt werden kann.

Grundlage der Arbeit des PMD bilden das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG), das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG), die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder sowie das Amateurfunkgesetz (AFuG).

Das Aufgabenspektrum des PMD umfasst u. a. die Beseitigung funktechnischer Störungen, die Prüfung von Frequenznutzungen, Messungen im Rahmen der Marktaufsicht und der Elektromagnetischen Umweltverträglichkeit, die Ermittlung von Frequenznutzungen ohne Zuteilung sowie Untersuchungen zur Funkverträglichkeit und zur Frequenzplanung.


Störungsbearbeitung

Eine Schwerpunktaufgabe des PMD ist die Aufklärung von elektromagnetischen Unverträglichkeiten und Funkstörungen. Dies gilt insbesondere dann, wenn sicherheitsrelevante Funkdienste und -anwendungen betroffen sind, wie z. B. die Funkanwendungen der Luftfahrt (Sprech- und Navigationsfunk), der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) oder anderer öffentlicher Bedarfsträger.

Zur Ermittlung der Störquellen kommen abhängig vom jeweiligen Störfall neben stationären Mess- und Peilstationen auch universell ausgestattete Funkmessfahrzeuge sowie verschiedene Spezialfahrzeuge zum Einsatz. Bei der Vielzahl aller bearbeiteten Funkstörungen überwiegen Störungen für den Rundfunk- und Fernsehempfang. Die verbleibende Anzahl setzt sich zusammen aus Störungen anderer Sende- und Empfangsfunkstellen sowie elektromagnetischer Unverträglichkeiten an sonstigen elektromagnetischen/elektronischen Anlagen und Geräten, z. B. durch defekte Heizungsteuerungen.

Für die Meldung von Funkstörungen wurde eine Servicerufnummer eingerichtet, die von Bürgern, Firmen und Behörden schon seit Jahren in hohem Maße in Anspruch genommen wird.


Marktaufsicht

Für die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Frequenznutzung und zum Schutz für Verbraucher bezüglich der Betriebssicherheit von Geräten führt der PMD im Rahmen der Marktaufsicht messtechnische Prüfungen von elektrischen Geräten durch. Dabei werden z. B. Fernseher, elektrische Küchengeräte und Werkzeuge vom Markt entnommen und in speziell dafür ausgerüsteten Messlaboren überprüft. Neben der messtechnischen Überprüfung der Geräte hinsichtlich der Einhaltung der Richtlinien über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen 1999/5/EG und der Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit 2004/108/E bzw. EMVG werden zusätzliche Prüfungen zu funktionalen Parametern durchgeführt. Ein Beispiel hierfür ist die spezifische Absorptionsrate von elektromagnetischen Feldern bei Mobiltelefonen, die zum Schutz der Gesundheit des Benutzers nach den geltenden Anforderungen überprüft wird. Die nach wie vor hohe Auffälligkeitsquote der untersuchten Produkte aus den Stichproben belegt die Wichtigkeit dieser Aufgabe zum Nutzen des Verbrauchers.


Messungen zur elektromagnetischen Umweltverträglichkeit

Funkanlagen mit einer äquivalenten isotropen Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt und mehr (z. B. Mobilfunk, Rundfunk, Funkanlagen von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) dürfen nur dann in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Personenschutzgrenzwerte festgestellt hat. Hierzu legt die Bundesnetzagentur in der Standortbescheinigung einzuhaltende Sicherheitsabstände fest. Zur Dokumentation der örtlichen Emissionen von Funkanlagen führt der PMD bundesweite Feldstärkemessungen im Frequenzbereich von 9 Kilohertz bis 3 Gigahertz durch. Die Messergebnisse – das Festlegen der Messpunkte erfolgt mit Beteiligung der Bundesländer – zeigen, dass überall die Grenzwerte eingehalten werden und somit das Standortverfahren wirkungsvoll ist.

Die Messergebnisse sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter http://emf.bundesnetzagentur.de  veröffentlicht. Mit ihren Messkampagnen leistet die Bundesnetzagentur einen wesentlichen Beitrag zur Versachlichung der Diskussion im Themenbereich Elektromagnetische Unverträglichkeit.


Prüfung von Frequenznutzungen

Auf der Grundlage des TKG überprüft der PMD jährlich eine nach einem statistischen Verfahren ermittelte Anzahl von Frequenzzuteilungen auf Einhaltung der Zuteilungsbestimmungen. Die Überprüfungen dienen der Sachstandserfassung und der Kontrolle der Einhaltung der regulatorischen Vorgaben im Bereich der Frequenzordnung. Sie liefern wesentliche Erkenntnisse der tatsächlichen Frequenznutzungen und ergänzen somit die administrativen Elemente der Frequenzregulierung (Frequenzbereichszuweisungsplan, Frequenznutzungsplan, Frequenzzuteilung) zu einem Regelkreis. Negative Auswirkungen auf die Frequenznutzung sollen damit frühzeitig erkannt und in Folge auch das Störungsaufkommen minimiert werden.

 

Bundeseinheitliche Rufnummer der Funkstörungsannahme:

0180 3 23 23 23
(Festnetzpreis 9 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)

Internetangebot:
Viele interessante Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.

Stand: März 2010


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