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Meldung Flexibilitätsprämie

Meldung Flexibilitätsprämie nach § 33i EEG

Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas können gem. § 33i des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) eine Flexibilitätsprämie vom Netzbetreiber verlangen.

Eine Voraussetzung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie ist nach § 33i Abs. 1 Nr. 3 EEG, dass

  • der Standort,
  • die installierte Leistung der Anlage sowie
  • die Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie

an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Ihre Biogasanlage müssen Sie nur dann der Bundesnetzagentur melden, wenn Sie tatsächlich planen, die Flexibilitätsprämie gem. § 33i EEG in Anspruch zu nehmen. Die Flexibilitätsprämie können Anlagenbetreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas ergänzend zur Marktprämie von ihrem Netzbetreiber verlangen, wenn sie die Direktvermarktung ihres Stromes planen und zusätzlich installierte Leistung für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitstellen.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine Meldung erst für den Fall einer konkret geplanten Direktvermarktung in Verbindung mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie abgeben können.

Sofern Sie die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen wollen, melden Sie dies bitte der Bundesnetzagentur unter Nennung des Zeitpunkts der erstmaligen Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie.

Zur Meldung steht Ihnen das auf dieser Seite bereitgestellte Formular zur Verfügung. Bitte schicken Sie dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben an die im Formular angegebene Adresse. Sie können uns Ihre Meldung auch per Fax an die unten genannte Nummer oder per E-Mail übermitteln.

Wir können Ihnen die Meldung nur dann bestätigen, wenn Sie das Formular vollständig ausgefüllt haben.

Fragen zur Meldung können an die Bundesnetzagentur gerichtet werden:

per Fax: 0721 860090 - 3700

Im Rahmen der regulären EEG-Vergütung nach den §§ 16 und 27 EEG ist eine Meldung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biogas weder erforderlich noch möglich.

Meldung Flexibiliätsprämie (pdf/481 KB)

Stand: 04.01.2012

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