Navigation und Service

Bundesnetzagentur


Infrastrukturatlas

Bundesnetzagentur eröffnet am 4. Oktober 2011 die Phase 2 des bundesweiten Infrastrukturatlas

Der Infrastrukturatlas enthält Daten über in Deutschland vorhandene Infrastruktur, die beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätzlich mitgenutzt werden könnte. Die Daten stammen von derzeit etwa 450 Unternehmen und Gebietskörperschaften, die sich freiwillig am Aufbau des Infrastrukturatlas beteiligen. Da die Teilnahme am Infrastrukturatlas für Infrastrukturinhaber nicht verpflichtend geregelt ist, kann der Infrastrukturatlas keine vollständige Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland verfügbare Infrastruktur leisten. Dies ist bei der Nutzung zu berücksichtigen.

Die Nutzung des Infrastrukturatlas setzt stets eine konkrete Projektrelevanz im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Breitbandnetzen voraus. Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines solchen Projektes, können Vertreter des Bundes, der Länder, der (Land-)Kreise, der kreisfreien Städte, der Gemeindeverbände sowie der Kommunen nach einem einmaligen Vertragsschluss (Vertrag siehe unten) mit der Bundesnetzagentur als Abfrageberechtigte durch Vorlage einer Projektbeschreibung (siehe unten) eine Auskunft aus dem Infrastrukturatlas erhalten.

Telekommunikationsunternehmen, Planungsbüros sowie Unternehmen, die über Einrichtungen verfügen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können sind Nutzungsberechtigte des Infrastrukturatlas. Sie können sich, ebenfalls nach einem einmaligen Vertragsschluss mit der Bundesnetzagentur (Vertrag siehe unten) über den regional zuständigen Abfrageberechtigten ebenfalls an die Bundesnetzagentur wenden. Für Unternehmen und Planungsbüros lässt sich die Zuständigkeit aus dem Gebiet ableiten, in dem das konkrete Projekt geplant ist. Falls ein Nutzungsberechtigter einen eigenständigen Ausbau in einer Region ohne die Beteiligung eines Abfrageberechtigten plant, kann er auch direkt bei der Bundesnetzagentur einen Nutzungsantrag stellen.

Stufenweise wird im Einvernehmen mit den Infrastrukturinhabern und Abfrage- und Nutzungsberechtigten eine Version entwickelt, die für die Abfrageberechtigten auch einen Online-Zugriff auf die Daten ermöglicht.

Der Infrastrukturatlas setzt eine Maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung um. Grundlage für die Teilnahme am Infrastrukturatlas sind die Rahmenbedingungen (siehe unten) für die Nutzung des Infrastrukturatlas.

Die Bundesnetzagentur hat eine Hotline für Fragen zum Infrastrukturatlas eingerichtet:

Zentrale Rufnummer: 0 800 / 8 111 777
Zentrale Faxnummer: 0 800 / 8 111 999

Die zentrale Adresse des Projektes lautet:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Projekt Infrastrukturatlas
Postfach 80 01
53105 Bonn

Downloads zum Infrastrukturatlas

Informationen für Abfrageberechtigte (pdf/46 KB)

Vertrag über die Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlas - Abfrageberechtigte (pdf/432 KB)

Projektbeschreibung des Abfrageberechtigten (pdf/452 KB)

Informationen für Nutzungsberechtigte (pdf/53 KB)

Vertrag über die Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlas - Nutzungsberechtigte (pdf/418 KB)

Antrag auf Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlas (pdf/477 KB)

Rahmenbedingungen für den bundesweiten Infrastrukturatlas - Phase 2 (pdf/43 KB)

Stand: 02.02.2012

Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012