Infrastrukturatlas
Bundesnetzagentur betreibt bundesweiten Infrastrukturatlas
Der Infrastrukturatlas enthält Daten über in Deutschland vorhandene Infrastruktur, die beim Aufbau von Breitbandnetzen grundsätzlich mitgenutzt werden könnte. Die Daten stammen von derzeit etwa 500 Unternehmen und Gebietskörperschaften, die sich freiwillig am Aufbau des Infrastrukturatlas beteiligen. Da die Teilnahme am Infrastrukturatlas für Infrastrukturinhaber nicht verpflichtend geregelt ist, kann der Infrastrukturatlas keine vollständige Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland verfügbare Infrastruktur leisten. Dies ist bei der Nutzung zu berücksichtigen.
Die Nutzung des Infrastrukturatlas setzt stets eine konkrete Projektrelevanz im Rahmen des Auf- und Ausbaus von Breitbandnetzen voraus. Erfolgt die Abfrage im Rahmen eines solchen Projektes, können Vertreter des Bundes, der Länder, der (Land-)Kreise, der kreisfreien Städte, der Gemeindeverbände sowie der Kommunen nach einem einmaligen Vertragsschluss (Vertrag siehe unten) mit der Bundesnetzagentur als Abfrageberechtigte durch Vorlage einer Projektbeschreibung (siehe unten) eine Auskunft aus dem Infrastrukturatlas erhalten.
Telekommunikationsunternehmen, Planungsbüros sowie Unternehmen, die über Einrichtungen verfügen, die zu Telekommunikationszwecken genutzt werden können sind Nutzungsberechtigte des Infrastrukturatlas. Sie können sich, ebenfalls nach einem einmaligen Vertragsschluss mit der Bundesnetzagentur (Vertrag siehe unten) über den regional zuständigen Abfrageberechtigten ebenfalls an die Bundesnetzagentur wenden. Für Unternehmen und Planungsbüros lässt sich die Zuständigkeit aus dem Gebiet ableiten, in dem das konkrete Projekt geplant ist. Falls ein Nutzungsberechtigter einen eigenständigen Ausbau in einer Region ohne die Beteiligung eines Abfrageberechtigten plant, kann er auch direkt bei der Bundesnetzagentur einen Nutzungsantrag stellen.
Nachdem der bundesweite Infrastrukturatlas seit 2009 auf freiwilliger Basis entwickelt wurde, setzt die Bundesnetzagentur mit der Phase 3 die gesetzliche Grundlage für den Betrieb des Infrastrukturatlas und die darin enthaltene Ermächtigung zur Abfrage von Infrastrukturdaten sowie Einsichtnahmegewährungen gemäß § 77a Abs. 3 TKG um. In Phase 3 ("Web-GIS-Applikation") nimmt die Bundesnetzagentur ferner das endgültige System des Infrastrukturatlas in Betrieb. Die berechtigten Nutzer erhalten dann auf Antrag und nach Berechtigungsprüfung einen gesicherten Online-Zugang zur Web-GIS-Applikation des Infrastrukturatlas.
Der Infrastrukturatlas setzt eine Maßnahme der Breitbandstrategie der Bundesregierung um. Grundlage für die Teilnahme am Infrastrukturatlas sind die Rahmenbedingungen (siehe unten) für die Nutzung des Infrastrukturatlas.
Die Bundesnetzagentur hat eine Hotline für Fragen zum Infrastrukturatlas eingerichtet:
Zentrale Faxnummer: 0 800 / 8 111 999
Die zentrale Adresse des Projektes lautet:
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Projekt Infrastrukturatlas
Postfach 80 01
53105 Bonn
Downloads zum Infrastrukturatlas
Informationen für Abfrageberechtigte (pdf/46 KB)
Vertrag über die Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlas - Abfrageberechtigte (pdf/432 KB)
Projektbeschreibung des Abfrageberechtigten (pdf/452 KB)
Informationen für Nutzungsberechtigte (pdf/53 KB)
Vertrag über die Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlas - Nutzungsberechtigte (pdf/418 KB)
Antrag auf Nutzung des bundesweiten Infrastrukturatlas (pdf/477 KB)
Rahmenbedingungen für den bundesweiten Infrastrukturatlas - Phase 2 (pdf/43 KB)
