Navigation und Service

Bundesnetzagentur


Dienstleistungszentren Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur

Dresden
Semperstr. 7
01069 Dresden
Tel. 0351 47 36 - 0

Zuständig in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die

  • Erteilung von Amateurfunkzulassungen,
  • Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb,
  • Durchführung und Organisation von Amateurfunkprüfungen.
Mülheim
Aktienstr. 1-7
45473 Mülheim
Tel. 0 208 45 07 - 265

Zuständig in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern (in Mittel-, Ober- und Unterfranken), Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein für die

  • Erteilung von Amateurfunkzulassungen,
  • Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb,
  • Durchführung und Organisation von Amateurfunkprüfungen.

Außerdem bundesweit zuständig für die

  • Erteilung von Kurzzeitzulassungen,
  • Zuteilung von Rufzeichen mit 1- oder 4- bis 7-stelligem Suffix für Klubstationen,
  • Zuteilung von Rufzeichen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen gemäß § 13 Abs. 1 AFuV,
  • Erteilung von Gestattungen und Rufzeichenzuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV,
  • die Anerkennung ausländischer Amateurfunkgenehmigungen oder Prüfungsbescheinigungen,
  • 50-MHz-Betriebsmeldungen,
  • Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen für Personal der Gaststreitkräfte,
  • Rufzeichenzuteilungen zur Nutzung an exterritorialen Standorten.
München
Betzenweg 32
81247 München
Tel. 089 38 606 – 0

Zuständig im Land Bayern (in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz und Schwaben) für die

  • Erteilung von Amateurfunkzulassungen,
  • Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb,
  • Durchführung und Organisation von Amateurfunkprüfungen.

Die Standorte der Bundesnetzagentur, die als Prüfungsorte für Amateurfunkprüfungen vorgesehen sind, sind aus den Hinweisen zum Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung ersichtlich:

Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung - 02/2012 (pdf/60 KB)

Bei Anzeigen ortsfester Amateurfunkanlagen sind auch die für die EMF/EMVU (Standortbescheinigungen) zuständigen Dienstleistungszentren der Bundesnetzagentur zuständig.

Stand: 22.02.2012

Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012