Dienstleistungszentren Amateurfunkverwaltung der Bundesnetzagentur
DresdenSemperstr. 7
01069 DresdenTel. 0351 47 36 - 0
Zuständig in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die
- Erteilung von Amateurfunkzulassungen,
- Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb,
- Durchführung und Organisation von Amateurfunkprüfungen.
Aktienstr. 1-7
45473 MülheimTel. 0 208 45 07 - 265
Zuständig in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern (in Mittel-, Ober- und Unterfranken), Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein für die
- Erteilung von Amateurfunkzulassungen,
- Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb,
- Durchführung und Organisation von Amateurfunkprüfungen.
Außerdem bundesweit zuständig für die
- Erteilung von Kurzzeitzulassungen,
- Zuteilung von Rufzeichen mit 1- oder 4- bis 7-stelligem Suffix für Klubstationen,
- Zuteilung von Rufzeichen für fernbediente oder automatisch arbeitende Amateurfunkstellen gemäß § 13 Abs. 1 AFuV,
- Erteilung von Gestattungen und Rufzeichenzuteilungen gemäß § 16 Abs. 2 AFuV,
- die Anerkennung ausländischer Amateurfunkgenehmigungen oder Prüfungsbescheinigungen,
- 50-MHz-Betriebsmeldungen,
- Amateurfunkzulassungen und Rufzeichenzuteilungen für Personal der Gaststreitkräfte,
- Rufzeichenzuteilungen zur Nutzung an exterritorialen Standorten.
Betzenweg 32
81247 MünchenTel. 089 38 606 – 0
Zuständig im Land Bayern (in Ober- und Niederbayern, der Oberpfalz und Schwaben) für die
- Erteilung von Amateurfunkzulassungen,
- Zuteilung weiterer Rufzeichen für Klubstationen und Ausbildungsfunkbetrieb,
- Durchführung und Organisation von Amateurfunkprüfungen.
Die Standorte der Bundesnetzagentur, die als Prüfungsorte für Amateurfunkprüfungen vorgesehen sind, sind aus den Hinweisen zum Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung ersichtlich:
Antrag auf Zulassung zur Amateurfunkprüfung - 02/2012 (pdf/60 KB)
Bei Anzeigen ortsfester Amateurfunkanlagen sind auch die für die EMF/EMVU (Standortbescheinigungen) zuständigen Dienstleistungszentren der Bundesnetzagentur zuständig.
