UEFA Champions League Finale 2012 - Allianz-Arena München
- Frequenzzuteilungsverfahren
- Frequenzzuteilungsgebühren
- Antragsformblatt und Zusatzinformationen
- Anzeige von Frequenznutzungen und Kennzeichnung von Sendeanlagen
- Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
- Überprüfung der verwendeten Geräte
Frequenzzuteilungsverfahren
Basierend auf § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) bedarf jede in Deutschland genutzte Frequenz einer Frequenzzuteilung. Diese erfolgt - soweit keine Allgemeinzuteilung besteht - durch Einzelzuteilung der Bundesnetzagentur.
Für kurzzeitige Frequenznutzungen im Rahmen des UEFA Champions League Finale 2012 erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren
Weitere Informationen zum Thema Kurzzeitfrequenznutzungen finden Sie hier.
Frequenzanträge sind unter Verwendung des offiziellen Formblatts (siehe weiter unten) per FAX und wenn möglich zusätzlich per E-Mail an folgende Adresse zu senden:
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
Canisiusstr. 21
55122 Mainz
Deutschland
E-Mail: ShortTerm@BNetzA.de
Frequenzzuteilungsgebühren
Derzeit werden im Rahmen einer Kurzzeitfrequenzzuteilung an einem Nutzungsort für die erste zugeteilte Frequenz/Kanal eine Gebühr von 130 € und für jede weitere Frequenz/Kanal eine Gebühr von 50 € erhoben.
Antragsformblatt und Zusatzinformationen
Anträge sind bis spätestens
einzureichen. Später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Eine Beantwortung vor Beginn der Veranstaltung kann für verspätet eingehende Anträge nicht zugesichert werden.
Anträge auf kurzzeitige Nutzung von Frequenzen sind unter Verwendung folgender Antragsformblätter einzureichen:
Antrag-UCLF2012-D (xls/292 KB)
Antrag-UCLF2012-D-PDF (pdf/18 KB)
Anzeige von Frequenznutzungen und Kennzeichnung von Sendeanlagen
Für eine effektive und störungsfreie Frequenznutzung währen des UEFA Champions League Finale 2012 ist es erforderlich, das auch alle Frequenznutzungen, die im Rahmen bereits bestehender Frequenzzuteilungen oder aber einer Allgemeinzuteilung genutzt werden sollen, bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bis zum 02. Mai 2012 angezeigt werden (Adresse siehe oben).
Dies gilt für den Zeitraum vom 02. Mai. – 19. Mai 2012 und einen Umkreis von 10 km um das Stadion. Die Bundesnetzagentur wird Ihnen dann mitteilen, ob die Nutzung in genanntem Zeitraum möglich ist.
Für die Anzeige von Frequenznutzungen kann folgendes Formblatt verwendet werden:
Anzeige-UCLF2012-D (xls/232 KB)
Hinweis:
Bitte geben Sie immer die gültige Zuteilungsnummer der Bundesnetzagentur an.
Hilfe bei der Auswahl von Frequenzen
In einigen Frequenzbereichen können keine kurzzeitigen Frequenznutzungen zugeteilt werden. Diese können folgender Liste entnommen werden:
Weiterhin gibt es Frequenznutzungen, für die eine Allgemeinzuteilung vorliegt und keine gesonderte Frequenzzuteilung erforderlich ist, aber zur Nutzung angezeigt werden müssen. Diese Frequenzen sind in folgender Liste zusammengefasst:
BNetzA-green-2011-D (pdf/75 KB)
Überprüfung der verwendeten Geräte
Am Stadion und im direkten Umfeld (ca. 1 km) werden alle Geräte, die auf der Grundlage einer Einzelzuteilung betrieben werden, einer Überprüfung durch die Bundesnetzagentur unterzogen und anschließend gekennzeichnet ("Sticker").
Jedem Gerät, das nicht in einwandfreiem technischem Zustand ist oder für das keine Frequenzzuteilung (Kurzzeit-, Einzel- oder Allgemeinzuteilung) vorliegt, wird die Kennzeichnung verweigert und der Betrieb untersagt. Die Überprüfung erfolgt durch Vertreter der Bundesnetzagentur. Diese finden Sie im Broadcast Compound oder im Mediacenter.
