Drahtloser Netzzugang
Drahtloser Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten
- Konsultation zum Bedarfsermittlungsverfahren in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz
- Aufruf zur Anmeldung von Frequenzbedarfe in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz
- Eckpunktepapier für ein Bedarfsermittlungsverfahren in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz
- Stellungnahmen zum Eckpunktepapier Bedarfsermittlungsverfahren
Mit der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2009 zur Flexibilisierung von Frequenznutzungsrechten in den Frequenzbereichen 450 MHz, 900 MHz, 1800 MHz, 2 GHz und 3,5 GHz (Az: BK1a-09/001) können verzichtbare Beschränkung der zugeteilten Frequenznutzungsrechte aufgehoben werden, so dass die Netzbetreiber unter Sicherstellung der Verträglichkeit die Frequenzen auf Antrag technologieneutral für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten nutzen können.
Diese Entscheidung trägt der Entwicklung der Telekommunikationsmärkte Rechnung, die durch die zunehmende Konvergenz der Dienste und Technologien, durch das Zusammenwachsen bislang noch getrennter Märkte, durch eine rasch anwachsende Nachfrage nach breitbandigen Anschlüssen an Telekommunikationsnetze sowie durch die umfängliche Flexibilisierung der Frequenzregulierung gekennzeichnet sind.
Konsultation zum Bedarfsermittlungsverfahren in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz
Anhörung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zum Bedarfsermittlungsverfahren - BK1-11/003; Untersuchung der Frequenzbedarfe für den drahtlosen Netzzugang ab 2017 in den Frequenzbändern 900 MHz und 1800 MHz;
In den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz sind ab dem 1. Januar 2017 Frequenzen für die bundesweite Nutzung für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten verfügbar (Auslauf der befristeten Frequenznutzungsrechte zum 31.12.2016).
Die Frequenzen sind in einem objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zuzuteilen. Um den Marktteilnehmern beziehungsweise den interessierten Kreisen die Gelegenheit einzuräumen, sich frühestmöglich an der Gestaltung des Verfahrens über die Bereitstellung der 900-MHz- und 1800-MHz-Frequenzen zu beteiligen, hatte die Präsidentenkammer im Jahr 2011 Eckpunkte über die Rahmenbedingungen für eine Bedarfsermittlung öffentlich zur Anhörung gestellt und im Dezember 2011 ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren eingeleitet.
Das Bedarfsermittlungsverfahren ist ein wichtiger Schritt, um auf künftige Nachfragen nach Frequenzen vorbereitet zu sein und effiziente Frequenznutzungen zu fördern. Die Bedarfsanmeldungen interessierter Unternehmen sind ein geeignetes Element einer Prognoseentscheidung der Präsidentenkammer nach § 55 Abs. 9 Satz 2 Alt. 1 TKG. Aus Sicht der Präsidentenkammer ist es darüber hinaus erforderlich, dieser Prognose Frequenzbedarfe zugrunde zu legen, die nicht nur die Bedarfsanmeldungen interessierter Unternehmen für die im Jahr 2016 auslaufenden Frequenznutzungsrechte, sondern auch die künftigen Entwicklungen berücksichtigen, um Frequenzen nachfrage- und bedarfsgerecht bereitzustellen.
Daher sieht die Präsidentenkammer im Rahmen ihres Bedarfsermittlungsverfahrens eine Hauptaufgabe darin, neben der Bewertung der bereits erfolgten Bedarfsanmeldungen die zukünftigen marktlichen, technologischen und internationalen Entwicklungen unter Beteiligung aller interessierten Kreise abzuschätzen.
Hierzu hat die Präsidentenkammer einen Fragenkatalog zu Fakten und Einschätzungen entwickelt, die für eine belastbare Prognose der Frequenzbedarfe kurz-, mittel- und langfristig relevant sein können. Gegenstand der Fragen sind technologische und marktliche Entwicklungen sowie Faktoren der angemessenen Frequenzausstattung.
Die Präsidentenkammer gibt mit der öffentlichen Konsultation allen interessierten Kreisen wie zum Beispiel Telekommunikations-Foren und Verbänden, Verbraucherorganisationen, System- bzw. Geräteherstellern, Institutionen aus Forschung und Entwicklung, Diensteanbietern, Inhalteanbietern sowie Netzbetreibern die Gelegenheit, Tatsachen und Prognosen zu kurz-, mittel- und langfristigen Entwicklungen im Bereich drahtloser Netzzugang vorzubringen und Einschätzungen zu adäquaten Frequenzausstattungen abzugeben.
Die Präsidentenkammer ruft die interessierten Kreise der Öffentlichkeit hiermit zur Stellungnahme auf.
Die Stellungnahmen sind in deutscher Sprache bis zum 03. Juli 2012 in Schriftform bei der
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
und elektronisch im Word- (oder Word-kompatibel) oder PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an
einzureichen.
Analysepapier Projekt 2016 (pdf/992 KB)
Es ist beabsichtigt, die Stellungnahmen im Original auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen. Aus diesem Grund ist bei der Einreichung der Kommentare das Einverständnis mit einer Veröffentlichung zu erklären und eine zur Veröffentlichung bestimmte sowie eine um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschwärzte Fassung einzureichen.
Die Präsidentenkammer entscheidet nach Ermittlung aller Umstände und Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen eines objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens nach § 55 Abs. 9 TKG.
BK1-11/003
Aufruf zur Anmeldung von Frequenzbedarfe in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz
Die Präsidentenkammer hat in einem ersten Schritt ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren eingeleitet, um von Amts wegen den Frequenzbedarf in den Bereichen von 880 – 915 MHz und von 925 – 960 MHz sowie von 1725 – 1785 MHz und von 1820 – 1880 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten ab dem 1. Januar 2017 zu ermitteln.
Die Präsidentenkammer ruft die interessierten Unternehmen zur Anmeldung ihrer prognostizierten Bedarfe in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz ab dem 1. Januar 2017 auf.
Die Bedarfsanmeldungen sind in deutscher Sprache bis zum 16. Januar 2012 in Schriftform bei der
Referat 212
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
einzureichen und elektronisch im Word- (oder Word-kompatibel) oder PDF-Dateiformat (Kopieren und Drucken muss zugelassen sein) an
zu senden.
Bedarfsermittlungsverfahren (pdf/156 KB)
Eckpunktepapier für ein Bedarfsermittlungsverfahren in den Frequenzbereichen 900 MHz und 1800 MHz
Die Frequenzen in den Bereichen 900 MHz und 1800 MHz (880,1 – 914,9 MHz und 925,1 – 959,9 MHz sowie 1725 – 1730 MHz, 1735,1 – 1752,5 MHz, 1752,7 – 1758,1 MHz, 1763,1 - 1780,5 MHz und 1820 – 1825 MHz, 1830,1 – 1847,5 MHz, 1847,7 – 1853,1 MHz, 1858,1 - 1875,5 MHz) sind aufgrund der GSM-Lizenzen bis zum 31. Dezember 2016 befristet zugeteilt. Demnach stehen diese Frequenzen im Umfang von ca. 160 MHz ab dem 1. Januar 2017 für Zuteilungen für den drahtlosen Netzzugang zur Verfügung. Zur Klärung der Folgenutzung der Frequenzen ab dem 1. Januar 2017 wurde ein Verfahren eingeleitet, um rechtzeitig drei Jahre vor dem Ende der Laufzeit über die Folgenutzung zu entscheiden.
Die Bundesnetzagentur wird gewährleisten, dass die Verfahren und die Kriterien für die Erteilung der Nutzungsrechte offen, objektiv, transparent, nicht diskriminierend und verhältnismäßig bzw. angemessen sein werden. Insbesondere wird die Bundesnetzagentur hierbei den Wettbewerb fördern, indem sie – wie bereits bei der Vergabe der Frequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz, 2 GHz und 2,6 GHz für den drahtlosen Netzzugang im Jahr 2010 (BK1a-09/002) – gewährleistet, dass es keine Wettbewerbsverzerrung oder –beschränkung geben wird. Zunächst ist der Bedarf an Frequenzspektrum zu ermitteln und darauf beruhend zu prognostizieren, ob und in welchem Umfang die Frequenzen knapp sind. Aufbauend auf diesen Tatsachenfeststellungen werden dann Aussagen zu wettbewerbsfördernden frequenzregulatorischen Maßnahmen zu erwägen sein, wie etwa Laufzeiten, Grundausstattung an Frequenzen, Reservierung von Spektrum für Neueinsteiger, Spektrumskappen und ähnliches.
Zur Vorbereitung einer Entscheidung über die Erteilung von Frequenznutzungsrechten ab dem 1. Januar 2017 hat die Präsidentenkammer ein Eckpunktepapier für ein Bedarfsermittlungsverfahren erarbeitet.
Eckpunktepapier Bedarfsermittlungsverfahren (pdf/196 KB)
Stellungnahmen zum Eckpunktepapier Bedarfsermittlungsverfahren
Stellungnahme der Telekom Deutschland GmbH (pdf/553 KB)
Stellungnahme der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (pdf/144 KB)
Stellungnahme der DB Netz AG (pdf/1 MB)
Stellungnahme der Nokia Siemens Networks GmbH & Co. KG (pdf/47 KB)
Stellungnahme der Qualcomm Europe Inc. (pdf/219 KB)
Stellungnahme der E-Plus Gruppe (pdf/3 MB)
Stellungnahme der Vodafone D2 GmbH (pdf/255 KB)
BK 1-11/003
