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0900

Premium-Dienste sind durch eine bundesweit einheitliche Dienstekennzahl (0)900 festgelegt. Für kostenpflichtige Dialer, bei denen neben der Telekommunikationsleistung Inhalte abgerechnet werden, steht die Rufnummerngasse (0)9009 zur Verfügung.

Premium-Dienste (PD) sind Dienste, bei denen durch einen Betreiber eines Telekommunikationsnetzes eine Telekommunikationsdienstleistung für die Öffentlichkeit erbracht wird und darüber hinaus eine weitere Dienstleistung erbracht wird, die gegenüber dem Anrufer gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung abgerechnet wird.

Rufnummern für Premium-Dienste werden von der Bundesnetzagentur einzeln an Inhalteanbieter zugeteilt. Dadurch kann jeder Inhalteanbieter jede Rufnummer beantragen - unabhängig davon, bei welchem Netzbetreiber er Kunde ist. (0)900er Rufnummern haben keine Tarifkennung und sind dadurch flexibel tarifierbar. Der Inhalteanbieter kann für jede Rufnummer individuell den Preis festlegen, den ein Anruf kosten soll. Die Vorgaben des Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190/0900 Mehrwertdiensterufnummern sind zu beachten. Im Rahmen einer freiwilligen Selbstkontrolle folgt auf die Dienstekennzahl 900 eine Inhaltekennung (1 für Information, 3 für Unterhaltung und 5 für sonstige Dienste). Dadurch haben Anschlussinhaber die Möglichkeit, gezielt bestimmte Inhalte zu sperren (z. B.(0)9005).

Die Regeln für die Zuteilung von Rufnummern für Premium-Dienste wurden im Amtsblatt der Reg TP (Nr.16/2004 Vfg 37) veröffentlicht und sind seit dem 01.10.2004 in Kraft. Sie stehen unten als Download zur Verfügung.

Für die Zuteilung einer Rufnummer fällt, entsprechend der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) eine einmalige Gebühr von 62,50 Euro an. Aber auch bei Ablehnungen oder einem Widerruf wird ein Teil der Gebühr fällig.

  • Rufnummernsuche
    Bitte beachten Sie, dass die abgerufenen Daten wegen vorübergehender technischer Probleme eventuell nicht tagesaktuell sind. Über unsere Hotline 0661-9730-290 können Sie den aktuellen Status einer Rufnummer erfragen.

    Hinweis:
    Bitte beachten Sie ferner, dass durch die Abfrage angezeigte Rufnummern - sofern sie sich aktuell noch in Sperrfrist befinden (siehe "ist bis zum xx.yy.zzzz gesperrt") - nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Antragsformular als Wunschrufnummer eingetragen werden (als Ersatzwunsch werden zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gesperrte Nummern nicht berücksichtigt).

Anträge können auch online gestellt werden. Dafür steht hier eine Eingabemaske bereit.

Rufnummern für den Internationalen Premium-Dienst können bei der ITU-T beantragt werden.

Häufig gestellten Fragen und Antworten

Regeln für die Zuteilung von (0)900-Rufnummern für Premium-Dienste (pdf/71 KB)

Informationen über Rufnummernverlängerungen (pdf/24 KB)

Stand: 01.03.2010

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