Bundesnetzagentur und Netzbetreiber einigen sich bei Investitionsbudgets

Kurth: "Einigung verschafft den Unternehmen ein Höchstmaß an Investitionssicherheit"

Ausgabejahr 2012
Erscheinungsdatum 24.02.2012

Die Bundesnetzagentur hat sich jetzt mit den Netzbetreibern über die zukünftige Vorgehensweise bei der Genehmigung von Investitionsbudgets geeinigt. Dazu zählt, dass sowohl die Netzbetreiber als auch die Bundesnetzagentur darauf verzichten, gegen die bisherigen Entscheidungen des Oberlandesgericht Düsseldorf beim Bundesgerichtshof vorzugehen.

"Es waren schwierige Verhandlungen. Aber ich bin sehr zufrieden, dass wir mit der nun erzielten Einigung den Unternehmen und damit auch potenziellen neuen Investoren ein Höchstmaß an Investitionssicherheit verschaffen. Der für den Erfolg der Energiewende so dringend nötige Netzausbau darf nicht durch langwierige Gerichtsverfahren gefährdet werden", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Das OLG Düsseldorf hatte im letzten Jahr mit seinen Entscheidungen eine Reihe von strittigen Detailfragen zu den Investitionsbudgets geklärt. Diese Entscheidungen bilden nun die wesentliche Grundlage für die außergerichtliche Einigung, die sich auch auf die künftige Genehmigungspraxis auswirkt.

Netzbetreiber können sich bei der Bundesnetzagentur für besondere Erweiterungs- und Umstrukturierungsvorhaben Investitionsbudgets genehmigen lassen. Die Netzbetreiber dürfen die entsprechenden Investitionskosten über eine Anpassung der Netzentgelte refinanzieren. Dabei geht es vor allem um Netzinvestitionen, die notwendig sind, um Strom aus erneuerbaren Energiequellen - wie Offshore-Windparks - und aus neuen konventionellen Kraftwerken in die Übertragungsnetze zu integrieren.

Bislang sind bei der Bundesnetzagentur rund 700 Anträge mit einem Volumen von über 30 Mrd. Euro gestellt worden. Das bislang genehmigte Investitionsvolumen beträgt fast 14 Mrd. Euro.

Pressemitteilung (pdf / 820 KB)

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