Beschlusskammer 4
Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen
Leitfaden zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 S. 1 und 2 Strom-NEV ab 2011
Die Beschlusskammer 4 hat am 02.07.2010 auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur Eckpunkte für eine Anpassung des Leitfadens zur Genehmigung individueller Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Absatz 2 Satz 1 und 2 StromNEV ab 2011 veröffentlicht.
Im Rahmen einer 4-wöchigen Stellungnahmefrist haben sich insgesamt 33 Unternehmen, Interessenverbände und sonstige interessierte Per-sonen zu dem Eckpunktepapier geäußert, darunter sowohl Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber als auch atypische und energieintensive Letztverbraucher sowie deren Verbände. Darüber hinaus haben insgesamt 18 Unternehmen und Verbände die Gelegenheit wahrgenommen, sich zu einem mit Schreiben vom 03.09.2010 bekanntgegebenen Vorschlag der Bundesnetzagentur zur Modifikation der Methode zur Ermittlung der Hochlastzeitfenster zu äußern.
Nach umfassender Bewertung und Abwägung der in den Stellungnahmen geäußerten Vorschläge soll der überarbeitete Leitfaden dazu dienen, den betroffenen Letztverbrauchern und Netzbetreibern auch weiterhin transparente und nachvollziehbare Auslegungsgrundsätze an die Hand zu geben, die es ihnen ermögli-chen, die konkreten Anforderungen für eine Genehmigungserteilung nach § 19 Abs. 2 S. 1 oder 2 StromNEV bereits im Vorfeld einer Antragstellung beurteilen zu können. Ferner soll der Leitfaden den Beteiligten dabei helfen, einzuschätzen, welche Angaben und Unterlagen die Bundesnetzagentur konkret benötigt, um eine entsprechende Prüfung der nach § 19 Abs. 2 StromNEV gestellten Anträge vornehmen zu können. Dabei sollen insbesondere auch die Bereiche aufgezeigt werden, in denen den Beteiligten zukünftig ein größerer Spielraum für die Vereinbarung individueller Netzentgelte eingeräumt werden kann
Anlage:
