Aufgaben
der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Die Bundesnetzagentur hat die zentrale Aufgabe, für die Einhaltung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), Postgesetzes (PostG) und des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und ihrer Verordnungen zu sorgen. Damit gewährleistet sie die Liberalisierung und Deregulierung der Märkte Telekommunikation, Post und Energie durch einen diskriminierungsfreien Netzzugang und effiziente Netznutzungsentgelte.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2006 wurden die Aufgaben der Bundesnetzagentur um die Eisenbahnregulierung erweitert. Wie in den anderen Regulierungsbereichen wacht sie auch hier über die diskriminierungsfreie Erbringung des Netzzugangs unter transparenten Bedingungen und prüft die Zugangsentgelte.
Im Bereich Telekommunikation und Post sorgt sie für
- die Sicherstellung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs, auch in der Fläche,
- die Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung mit Telekommunikations- und Postdienstleistungen (Universaldienstleistungen) zu erschwinglichen Preisen,
- die Förderung von Telekommunikationsdiensten bei öffentlichen Einrichtungen,
- die Sicherstellung einer effizienten und störungsfreien Nutzung von Frequenzen, auch unter Berücksichtigung der Belange des Rundfunks und
- die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit.
Neben der Regulierung hat die Bundesnetzagentur im Telekommunikations- und Postmarkt noch weitere vielfältige Aufgaben; sie
- vergibt Lizenzen im Postbereich,
- trägt zu Lösungen von Fragen im Rahmen der Standardisierung bei,
- verwaltet Frequenzen und Rufnummern,
- klärt Funkstörungen auf,
- bekämpft den Missbrauch von Rufnummern,
- beobachtet den Markt und
- berät die Bürger über neue Regelungen und deren Auswirkungen.
Im Bereich Energie gewährleistet sie
- eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas,
- die Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Elektrizität und Gas sowie die Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen,
- die Umsetzung und Durchführung des Europäischen Gemeinschaftsrechts auf dem Gebiet der leitungsgebundenen Energieversorgung und
- effiziente Genehmigungsverfahren, um das deutsche Höchstspannungsnetz an die wachsende Bedeutung der erneuerbaren Energien anzupassen.
Im Bereich der Eisenbahnregulierung obliegt es der Bundesnetzagentur
- Schienennetz-Benutzungsbedingungen und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen zu überprüfen,
- die Höhe und Struktur von Entgelten für die Nutzung von Eisenbahninfrastruktur und damit verbundener Leistungen zu überprüfen und
- den diskriminierungsfreien Zugang zur Schieneninfrastruktur (Zuweisungsverfahren und Ergebnis) und der damit verbundenen Leistungen zu gewährleisten.
In den Außenstellen hält die Bundesnetzagentur den Kontakt zu den Verbrauchern und der Industrie in der Fläche. Sie steht Bürgern und Unternehmen insbesondere für fachspezifische Fragen im Bereich Telekommunikation vor Ort zur Verfügung.
