Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen
- Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen Strom
- Aktuelles
- Allgemeinverfügung Strom
- XML Webservice 2008
- Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen Gas
- Vorgaben der Bundesnetzagentur zu Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen für Gasnetzbetreiber
- XML Webservice
Betreiber von Energieversorgungsnetzen (Elektrizität und Gas) sind gemäß § 52 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur einen Bericht über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorzulegen.
Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen Strom
Aktuelles
Bitte beachten Sie, dass mit der EnWG-Novelle vom 05. August 2011 der Bericht gemäß § 52 EnWG nunmehr jeweils bis zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr zu erstellen und an die Bundesnetzagentur zu übermitteln ist.
Für die Übermittlung der Daten stehen zwei Verfahren zur Auswahl: Webanwendung (Eingabe und Übermittlung der Daten mittels Webformulare) und XML Webservice.
- Die Eingabe und Übermittlung der Daten mittels Webanwendung erfolgt über das Energiedatenportal der Bundesnetzagentur. Eine Anleitung zur Übermittlung über das Verfahren Webanwendung steht hier zum Download bereit.
Die Datenübergabe mittels des XML Webservice wird weiter unten erläutert.
Anleitung für Webanwendung (pdf/19 KB)
Allgemeinverfügung Strom
Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß § 52 EnWG dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur einen Bericht über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorzulegen.
Der Bericht ist jeweils bis zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr zu erstellen. Die Berichtspflichten bei Versorgungsunterbrechungen erstrecken sich auf alle Elektrizitätsnetzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 2 EnWG, unabhängig von der Größe oder geographischen Lage ihres Netzes. Die Erfassung von Versorgungsunterbrechungen erfolgt je Netzgebiet (Netznummer).
Mit der Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006 macht die Bundesnetzagentur von der ihr gemäß § 52 S. 5 EnWG verliehenen Kompetenz Gebrauch und trifft Vorgaben zur formellen Gestaltung des Berichts.
Allgemeinverfügung zu Vorgaben zur formellen Gestaltung des Berichts nach § 52 S. 1 EnWG vom 22. Februar 2006 (Az. 605/8135)
Allgemeinverfügung (pdf/54 KB)
Anlage zur Allgemeinverfügung vom 22. Februar 2006 (pdf/98 KB)
Bitte beachten Sie, dass mit der EnWG-Novelle vom 05. August 2011 der Bericht gemäß § 52 EnWG nunmehr jeweils bis zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr zu erstellen und an die Bundesnetzagentur zu übermitteln ist. Dies gilt unabhängig von der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Frist.
Für die Übermittlung der Daten zu den Versorgungsunterbrechungen an die Bundesnetzagentur stehen zwei Verfahren zur Verfügung.
Beim ersten Verfahren handelt es sich um ein Web-Formular, welches über das Energiedaten-Portal (individueller, geschützter Bereich des Netzbetreibers) auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur für die Netzbetreiber zugänglich ist. Über das Web-Formular können Daten zu Versorgungsunterbrechungen online, manuell eingegeben werden. Dieses Verfahren richtet sich an Netzbetreiber mit einer geringen Zahl an Versorgungsunterbrechungen. Sowohl eine zeit- und anlassnahe Erfassung (Empfehlung der Bundesnetzagentur) als auch eine spätere Eingabe der Daten von Versorgungsunterbrechungen (bis spätestens zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr) ist möglich.
Über die zweite Variante sollen die Daten zu Versorgungsunterbrechungen automatisiert von den DV-Systemen der Netzbetreiber zur Bundesnetzagentur übermittelt werden. Die Übermittlung erfolgt auf Basis des XML Webservice. Diese Lösung ist für Netzbetreiber mit einer großen Zahl an Versorgungsunterbrechungen konzipiert. Weitere Informationen zum XML Webservice erhalten Sie hier folgend.
XML Webservice 2008
Zur Übertragung der Versorgungsunterbrechungen und der zugehörigen Allgemeinen Netzdaten bietet die Bundesnetzagentur einen neuen XML Webservice 2008 an. Der neue Webservice 2008 ermöglicht die Auswahl des betroffenen Netzgebietes. Der Webservice wurde komplett überarbeitet. Der XML Webservice 2008 ist über folgenden Link erreichbar:
https://app.bundesnetzagentur.de/WsVersorgUnterbrStrom/WsVersUnterbrechungenStrom.asmx
Die Methoden, Eigenschaften, Objekte und Enumerationen sind in der HTML- Hilfedatei dokumentiert. Der XML Webservice 2008 wird in der Dokumentation im Weiteren als WS_2008 bezeichnet.
Weitere Erläuterungen erhalten Sie unter folgenden Dateien:
Erläuterung zu den Methoden des XML Webservice 2008 (pdf/139 KB)
Beschreibung der Datenfelder (xls/24 KB)
HTML-Hilfedatei (zip/82 KB)
WS- Meldungen 2008 (xls/16 KB)
Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen Gas
Vorgaben der Bundesnetzagentur zu Berichtspflichten bei Versorgungsstörungen für Gasnetzbetreiber
Betreiber von Gasversorgungsnetzen sind gemäß § 52 EnWG dazu verpflichtet, der Bundesnetzagentur einen Bericht über die in ihrem Netz aufgetretenen Versorgungsunterbrechungen vorzulegen. Der Bericht ist jeweils bis zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr zu erstellen.
Die Berichtspflichten bei Versorgungsunterbrechungen treffen alle Gasnetzbetreiber im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG unabhängig von der Größe oder geographischen Lage ihres Netzes. Die Erfassung von Versorgungsunterbrechungen erfolgt getrennt für die verschiedenen Netzbereiche (Netznummer) eines Netzbetreibers, d.h. es erfolgt keine Erfassung des Gesamtnetzes.
Mit der Allgemeinverfügung vom 17. Dezember 2008 macht die Bundesnetzagentur von der ihr gemäß § 52 S. 5 EnWG verliehenen Kompetenz Gebrauch und trifft Vorgaben zur formellen Gestaltung des Berichts.
Allgemeinverfügung Gas (pdf/55 KB)
Anlage zur Allgemeinverfügung Gas (pdf/92 KB)
Bitte beachten Sie, dass mit der EnWG-Novelle vom 05. August 2011 der Bericht gemäß § 52 EnWG nunmehr jeweils bis zum 30. April eines Jahres für das Vorjahr zu erstellen und an die Bundesnetzagentur zu übermitteln ist. Dies gilt unabhängig von der in der Allgemeinverfügung aufgeführten Frist.
Für die Übermittlung der Daten zu den Versorgungsunterbrechungen an die Bundesnetzagentur stehen zwei Verfahren zur Verfügung:
- Beim ersten Verfahren handelt es sich um ein Web-Formular, welches über das Energiedaten-Portal (individueller, geschützter Bereich des Netzbetreibers) auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur für die Netzbetreiber zugänglich ist.
- Über die zweite Variante erfolgt die Übermittlung auf Basis des XML Webservice.
XML Webservice
Zur Übertragung der Versorgungsunterbrechungen und der zugehörigen Allgemeinen Netzdaten bietet die Bundesnetzagentur einen XML Webservice an. Der XML Webservice ist über folgenden Link erreichbar:
https://app.bundesnetzagentur.de/WS_VersorgUnterbrGas/WS_VersUnterbrechungGas.asmx
Bitte beachten Sie die aktuelle Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ-Liste) zum XML-Webservice
FAQ-Liste VU Gas - Stand: 30.03.2011 (pdf/184 KB)
Weitere Erläuterungen erhalten Sie unter folgenden Dateien:
Erläuterungen zu den Methoden des XML Webservice Gas 2009 - Stand: 02/2011 (pdf/540 KB)
Feldbeschreibung VU Gas 2010 (xls/48 KB)
HTML-Hilfe (zip/909 KB)
CHM-Hilfe (zip/347 KB)
Webservice - Meldungscodes (xls/31 KB)
Die Abgabe der Meldungen betreffende Anfragen können an versorgungsunterbrechungen_gas@bnetza.de gerichtet werden.
