Datenerhebung
Mehrerllösabschöpfung Strom und Gas
In den Festlegungen der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen hat sich die Beschlusskammer vorbehalten, die Netzbetreiber zu verpflichten, ihre kalenderjährlichen Erlösobergrenzen beginnend ab dem 01.01.2010 im Verlauf der Regulierungsperiode um die Mehrerlöse einschließlich einer angemessenen Verzinsung zu reduzieren, die sie dadurch erzielt haben, dass sie in der Zeit vom 29. Oktober 2005 [Strom] bzw. 29. Januar 2006 [Gas] bis zur erstmaligen Genehmigung der Netzentgelte nach der StromNEV bzw. GasNEV ihre ursprünglichen Entgelte beibehalten haben (sog. Mehrerlösabschöpfung).
Die Beschlusskammer wird in diesem Sinne nunmehr die Mehrerlösabschöpfung nach § 34 Abs. 1 ARegV i.V.m. § 11 Strom NEV bzw. § 10 GasNEV analog durchführen. Dadurch wird der Vorgabe des BGH (BGH, Beschl. v. 14. August 2008 - KVR 39/07.), die Mehrerlöse zukunftsgerichtet und periodenübergreifend auszugleichen, im System der Anreizregulierung vollständig Rechnung getragen.
Zur Berechnung der Höhe der Mehrerlöse benötigt die Beschlusskammer einige unternehmensspezifische Daten. Um zu vermeiden, dass die Mehrerlöse durch die Bundesnetzagentur geschätzt werden müssen, ist die zusätzliche Erhebung der benötigten Daten mit den folgenden Erhebungsbögen notwendig (aktualisiert am 10.07.2009):
1. Erhebungsbogen Mehrerlösabschöpfung Strom (xls/124 KB)
1. Erhebungsbogen Mehrerlösabschöpfung Gas (xls/2 MB)
Netzbetreiber, deren Mehrerlöse nicht geschätzt werden müssen und die nicht am vereinfachten Mehrerlösabschöpfungsverfahren teilnehmen, müssen einen 2. Erhebungsbogen ausfüllen und an die Bundesnetzagentur übermitteln.
2. Erhebungsbogen Mehrerlösabschöpfung Strom (xls/452 KB)
2. Erhebungsbogen Mehrerlösabschöpfung Gas (xls/6 MB)
Ausfüllanleitung 2. Erhebungsbogen Mehrerlösabschöpfung Gas (pdf/107 KB)
Mehrerlösabschöpfung üFNB
Den überregionalen Fernleitungsnetzbetreiber wurde in ihrer erstmaligen Genehmigung von Gasnetzentgelten nach § 23a EnWG aufgegeben, die von ihnen in der Zeit zwischen Wirksamwerden der Leitungswettbewerbsentscheidung bis zum Wirksamwerden des Entgeltgenehmigungsbeschlusses erzielten Mehrerlöse bis zum 31.03.2010 mitzuteilen. Die erzielten Mehrerlöse sind kostenmindernd im Rahmen der Anreizregulierung dergestalt zu berücksichtigen, dass jeweils zum 01.01.2011, zum 01.01.2012 und zum 01.01.2013 die Erlösobergrenze für das jeweilige Kalenderjahr entsprechend anzupassen ist. Für die Mitteilung der Mehrerlöse ist ausschließlich der folgende Erhebungsbogen zu nutzen. Dieser ist vollständig und richtig ausgefüllt über das Energiedatenportal zu übermitteln. Beim Ausfüllen der XLS-Datei darf keine Veränderung an der Struktur vorgenommen werden.
Erhebungsbogen Mehrerlösabschöpfung üFNB (xls/4 MB)
Hinweis:
Für die Übermittlung der ausgefüllten Bögen nutzen Sie bitte das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur unter der Funktion "Sonstige Datenübermittlungen Strom" bzw. "Sonstige Datenübermittlungen Gas" unter Auswahl des Verfahrens "Datenerhebung Mehrerlösabschöpfung Strom" bzw. "Datenerhebung Mehrerlösabschöpfung Gas".
