Erweiterungsfaktor - Erlösobergrenzen
Erhebungsbogen und Leitfaden zum Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenzen
Verteilernetzbetreiber können gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 10 ARegV eine Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund der Berücksichtigung eines Erweiterungsfaktors beantragen.
Der Antrag auf Anpassung der Erlösobergrenze, einschließlich der für die Prüfung des Antrages erforderlichen vollständigen Unterlagen, ist elektronisch und schriftlich bei der Bundesnetzagentur einzureichen. Der Erhebungsbogen ist ausschließlich elektronisch einzureichen.
Allgemeine Hinweise zur Antragstellung finden Sie im "Leitfaden zur Anpassung der Erlösobergrenze aufgrund eines Antrages auf Erweiterungsfaktor nach § 4 Abs. 4 Nr. 1 i.V.m. § 10 ARegV".
Leitfaden zum Erweiterungsfaktor Strom und Gas 2011 (pdf/60 KB)
Mit Hilfe der nachfolgenden Erhebungsbögen haben Sie die Möglichkeit, die notwendigen Informationen für die Antragstellung zu erfassen. Bei der Bearbeitung der Datei beachten Sie bitte auch die Tabelle "Ausfüllhinweise".
Beschlüsse
gem. § 29 Abs. 1 EnWG zur Festlegung zur Verwendung anderer Parameter zur Ermittlung des Erweiterungsfaktor nach § 10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 ARegV
Erhebungsbogen zum Erweiterungsfaktorantrag Gas 2011 (xls/158 KB)
Erhebungsbogen zum Erweiterungsfaktorantrag Strom 2012 (xls/900 KB)
Nachdem Sie den Erhebungsbogen ausgefüllt haben, verschlüsseln Sie den Erhebungsbogen und die weiteren zum Antrag gehörenden Dateien. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Verschlüsselungsprogramm.
Für die elektronische Übermittlung sämtlicher Unterlagen (Antrag, Nachweise, Erhebungsbogen etc.) haben die Netzbetreiber das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur zu nutzen.
Hinweis:
Im Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur ist unter dem Punkt "Sonstige Datenübermittlungen Strom bzw. Gas" die Funktion " Antrag auf Erweiterungsfaktor Strom bzw. Gas " zu aktivieren.
