Kostenwälzung Biogas - § 20b GasNEV
Durch den Anschluss von Biogaseinspeiseanlagen verursachte Kosten werden entsprechend den Vorgaben aus § 20b GasNEV auf alle Netze innerhalb des Marktgebiets umgelegt. Der BDEW hat sich in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsunternehmen mit der KOV III auf einen Mechanismus zur Wälzung der Kosten verständigt. Für die Meldung der Kostendaten an die Bundesnetzagentur wird im Rahmen des in der KOV angeregten Mechanismus der Erhebungsbogen "Kostenwälzung Biogas" zur Verfügung gestellt.
Erhebungsbogen Kostenwälzung Biogas - Stand 11.08.2011 (xls/836 KB)
Nachdem Sie den Erhebungsbogen ausgefüllt haben, verschlüsseln Sie die Datei. Nutzen Sie hierfür das bereitgestellte Verschlüsselungsprogramm der Bundesnetzagentur. Der verschlüsselte Erhebungsbogen ist anschließend elektronisch über das auf der Internet-Seite erreichbare Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur zu übermitteln.
(Hinweis: Im Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur unter dem Punkt "Sonstige Datenübermittlungen Gas" die Funktion "Kostenwälzung Biogas 2011" aktivieren.)
Werden von Ihrem Unternehmen keine biogasbedingten Kosten im Rahmen des Wälzungsmechanismus nach § 20b GasNEV geltend gemacht, ist eine Übertragung des Erhebungsbogens (auch als Leermeldung) NICHT erforderlich.
