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Monitoring

Datenerhebung zum Monitoringbericht 2012:

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht an dieser Stelle die Informationen und die Fragebögen zur Datenerhebung 2012.

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Monitoringberichte aus den Vorjahren:

Die Bundesnetzagentur hat nach § 35 EnWG ein Monitoring zur Wahrnehmung ihrer Regulierungsaufgaben in den Bereichen Elektrizität und Gas, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz durchzuführen. Dazu hat die Bundesnetzagentur gemäß § 63 Abs. 4 EnWG jährlich einen Bericht zu veröffentlichen.

  • Die Monitoringberichte aus den Jahren 2006-2011 finden Sie unter Berichte auf den Seiten der Presse.


Stand: 23.03.2012

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