Navigation und Service

Bundesnetzagentur


Gütezeichen

Gütezeichen der Bundesnetzagentur für akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter gemäß § 15 Abs. 1 Satz 3 Signaturgesetz

Die Bundesnetzagentur vergibt ausschließlich an akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter gem. § 15 Abs. 1 Satz 3 Signaturgesetz ein Gütezeichen. Mit diesem wird der Nachweis der umfassend geprüften technischen und administrativen Sicherheit für die auf ihren qualifizierten Zertifikaten beruhenden qualifizierten elektronischen Signaturen (qualifizierte elektronische Signaturen mit Anbieter-Akkreditierung) zum Ausdruck gebracht. Träger eines Gütezeichens dürfen sich als akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter bezeichnen und sich im Rechts- und Geschäftsverkehr auf die nachgewiesene Sicherheit berufen.

Es ist möglich, dass ein Zertifizierungsdiensteanbieter sowohl qualifizierte Zertifikate bzw. Zeitstempel ausstellt, für die eine Akkreditierung der Bundesnetzagentur gilt, als auch solche, die aus einem nicht akkreditierten Tätigkeitsbereich der gleichen juristischen Person stammen.

Bitte informieren Sie sich deshalb bei Bedarf auch bei akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbietern darüber, ob die angebotenen qualifizierten Zertifikate bzw. Zeitstempel aus dem nachgewiesen sicheren akkreditierten Bereich stammen.

Die ausgegebenen Gütezeichen tragen eine nach der Reihenfolge der Ausstellung vergebene, fortlaufende Nummer.



Muster-Gütezeichen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen:

Hochformat

Querformat

Gütezeichen Akkreditierung BNetzA hoch

Gütezeichen Akkreditierung BNetzA quer


Muster-Gütezeichen der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (weiterhin gültig*):

Hochformat

Querformat

Gütezeichen Akkreditierung RegTP hoch

Gütezeichen Akkreditierung RegTP quer

* Seit dem 13. Juli 2005 ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) umbenannt in Bundesnetzagentur (BNetzA).

Stand: 23.11.2010

Diese Seite:

© Bundesnetzagentur - 2012