Informationen für den "einheitlichen Ansprechpartner"
Informationen für den "einheitlichen Ansprechpartner" gemäß der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt und für interessierte Unternehmen/Behörden zu den Themenbereichen Zertifizierungsdiensteanbieter (Akkreditierung, Anzeige, Einstellung des Betriebs) und Prüf- und Bestätigungsstellen.
Das Signaturgesetz und die Signaturverordnung regeln umfassend und ausführlich die Anforderungen, die ein Zertifizierungsdiensteanbieter nach deutschem Recht erfüllen muss. Die nachfolgenden Übersichten zu den Zertifizierungsdienstenbietern enthalten eine grundsätzliche Darstellung des Verfahrens und der Anforderungen, die im Rahmen der Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes oder der Akkreditierung eines Zertifizierungsdiensteanbieters erforderlich sind. Die darin genannten Rechtsgrundlagen sind nicht als abschließend zu verstehen, sondern nur als Referenz für die in der Übersicht genannten Anforderungen. Ein Zertifizierungsdienstenbieter hat - über die in den nachfolgenden Übersichten genannten Anforderungen - auch alle weiteren Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung zu erfüllen.
Zertifizierungsdiensteanbieter - Anzeige des Betriebs (Stand Januar 2011) (pdf/82 KB)
Zertifizierungsdiensteanbieter - Akkreditierung (Stand Januar 2011) (pdf/64 KB)
Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit (Stand Januar 2011) (pdf/27 KB)
Prüf- und Bestätigungsstelle - Anerkennung (Stand Januar 2011) (pdf/59 KB)
