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Herstellererklärungen

Veröffentlichung von Herstellererklärungen für Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen nach § 17 Abs. 4 Satz 4 SigG, die bei der Bundesnetzagentur hinterlegt wurden.

Veröffentlichungshinweis

Die Bundesnetzagentur ist aufgrund des § 17 Abs. 4 Satz 4 des Signaturgesetzes (SigG) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 876), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179), verpflichtet, Erklärungen durch Hersteller von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen (Herstellererklärungen) im Amtsblatt der Bundesnetzagentur zu veröffentlichen, wenn diese den Anforderungen von SigG und SigV entsprechen. Das Amtsblatt dient insoweit nur als Veröffentlichungsmedium.

Der Veröffentlichung ist weder eine materielle Prüfung der Herstellererklärungen noch eine Prüfung der in ihnen in Bezug genommenen Produkte durch die Bundesnetzagentur vorausgegangen. Für den Inhalt der Herstellererklärungen und für die Produkte sind allein die Hersteller verantwortlich. Die Veröffentlichung der Herstellererklärungen soll dem Schutz und der Information der Nutzer dienen und begründet ein Leistungsversprechen des Herstellers für sein Produkt.

Um veröffentlicht zu werden, müssen Herstellererklärungen insbesondere den Anforderungen des § 15 Abs. 5 Nr. 1 und 2 SigV genügen, indem sie

  1. den Aussteller und das Produkt genau bezeichnen und
  2. genaue Angaben darüber enthalten, welche Anforderungen des Signaturgesetzes und der Signaturverordnung im Einzelnen erfüllt sind.

Sollte sich herausstellen, dass die Produkte die an sie gestellten signaturrechtlichen Anforderungen nicht erfüllen, so behält sich die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer allgemeinen Aufsichtspflicht nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SigG eine diesbezügliche Veröffentlichung im Amtsblatt unter Angabe des Zeitpunktes, ab dem diese Maßnahme gilt, vor. Das Produkt kann dann nicht mehr zur gesetzeskonformen Erzeugung oder Prüfung von qualifizierten elektronischen Signaturen verwendet und darf auch nicht entsprechend beworben werden.

Bitte beachten Sie unsere Veröffentlichungen zum Thema der Herstellererklärungen:

Muster zur Herstellererklärung - Stand: 06.12.2010 (pdf/37 KB)

Anleitung zur Einreichung einer Herstellererklärung - Stand: 06.12.2010 (pdf/30 KB)

Signaturrechtliche Fragen der Herstellererklärung - Vortrag von Prof. Dr. Alexander Roßnagel (pdf/97 KB)

Veröffentlichte Herstellererklärungen

Hinweis: Veröffentlichte Herstellererklärungen, die mittlerweile nicht mehr gültig sind, finden Sie in der Übersicht über ungültige Herstellererklärungen.

Wählen Sie die gewünschte Produktgruppe aus:

Zurückgezogene Herstellererklärungen

Für diese Produkte haben die jeweiligen Hersteller ihre Erklärung zur Erfüllung der Anforderungen nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 2 SigG) zurückgezogen.

Wählen Sie die gewünsche Produktgruppe aus:


Stand: 17.02.2012

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