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Weitbandiger Bündelfunk

Die Frequenzbereiche 451,00 - 455,74 MHz und 461,00 - 465,74 MHz wurden zur ausschließlichen Nutzung für weitbandigen Betriebs-/Bündelfunk zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Technologieneutralität erfolgte keine Beschränkung auf den Einsatz bestimmter Weitbandsysteme für Betriebs-/Bündelfunk. Das erste Antragsverfahren fand im Jahr 2004 statt. Wegen der Beantragung weiterer Frequenzen wurde ein zweites Antragsverfahren eröffnet (Mitteilung Nr. 149/2005 im Amtsblatt Reg TP Nr. 12 vom 29.06.05). Beide Antragsverfahren basieren auf der Präsidentenkammerentscheidung vom 17.02.2004 über das Verfahren zur Vergabe von Frequenzen für weitbandigen Betriebs-/Bündelfunk in den gepaarten Frequenzbereichen 450,00 bis 455,74 MHz und 460,00 bis 465,74 MHz (Vfg. 6/04 im Amtsblatt Reg TP Nr. 7 vom 31.03.2004. Das formalisierte Frequenzvergabeverfahren soll eine offene, transparente und diskriminierungsfreie Frequenzzuteilung gem. § 55, Abs. 1 S. 3 TKG gewährleisten. Das zweite Antragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Übersicht der Frequenzzuteilungsinhaber
(Stand Januar 2006)

Inquam Deutschland GmbH
Senckenberganlage 16
60325 Frankfurt a.M.

T-Mobile Deutschland GmbH
Landgrabenweg 151
53227 Bonn

Stand: 30.01.2007

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