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Professioneller Mobilfunk

Der nichtöffentliche (professionelle) Mobilfunk (PMR) hat ungeachtet der fortschreitenden Verbreitung der lizenzierten Mobilfunkdienste für die Öffentlichkeit in den vergangenen Jahren seine Position als kostengünstige und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Alternative behauptet.

Frequenzzuteilungen für professionellen Mobilfunk kann jedes Unternehmen (Behörden, Anstalten des öffentlichen Rechts, Unternehmen jeder Art, Gewerbetreibende, Vereine und Verbände) für innerbetriebliche Kommunikation beantragten, wenn eine effiziente Frequenznutzung im Rahmen des Nutzungszwecks sichergestellt wird. Da Frequenzen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, erfolgt eine Zuteilung im allgemeinen zur gemeinschaftlichen Nutzung der Frequenz mit anderen Teilnehmern (Gemeinschaftsfrequenzen). Frequenzzuteilungen für professionellen Mobilfunk erfolgen in der Regel (außer Bündelfunk) durch die für den Betriebsort zuständige Außenstelle der Bundesnetzagentur. Mit der Zuteilung der Funkfrequenzen werden die auf den Verwendungszweck bezogenen Parameter wie Standort, Kanalbandbreite, Modulationsverfahren, Sendeleistung, Antennenhöhe, und Antennenart festgelegt, ggf. aber auch Nutzungsbeschränkungen, um die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen sicherzustellen. Zuständigkeitsbereiche und Kontaktadressen der Außenstellen der Bundesnetzagentur sind im Internet abrufbar. Zur Vermeidung von Fehlinvestitionen empfehlen wir Interessenten , sich im Rahmen der Funknetzplanung, insbesondere vor der Beschaffung von Funkanlagen von der Bundesnetzagentur beraten zu lassen.

Betriebsfunk ist das Kernstück des nichtöffentlichen Mobilfunks. Er dient der Übertragung innerbetrieblicher Nachrichten in Form von Sprache und Daten innerhalb eines in der Frequenzzuteilung beschriebenen regionalen Einsatzgebiets. Im Betriebsfunk werden Frequenzen zur eigenen Nutzung in Funknetzen zugeteilt, die aus einer oder mehreren ortsfesten und/oder mobilen Landfunkstellen bestehen. Für den klassischen Betriebsfunk stehen insbesondere Frequenzen im 2-, 4- und 8-m Band zur Verfügung. Details sind den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) zu entnehmen, die im Internet gerufen werden können. Für Funknetze ohne ortsfeste Funkstelle wird als Versorgungsgebiet ein geografisches Gebiet festgelegt, z.B. "Stadtbereich Frankfurt". Eine spezielle Ausprägung des Betriebsfunks ist der Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), z.B. der Polizeien, Feuerwehren oder Rettungsdienste. Zum Betriebsfunk gehört auch der Mietsprechfunk.

Personenruffunk dient dazu, Personen, die mit einem Rufempfänger ausgestattet sind, eine Information zu übermitteln. Personenruffunk wird auch für Alarmierungszwecke zur der schnellen Information von Einsatzkräften über einen Notfall eingesetzt.

Fernwirkfunk dient der Übertragung von Datensignalen für gewerbliche und industrielle Fernsteuerungs- und Fernmesswecke. Hierzu zählen Funkfernsteuerungen für Baustellenampeln, Verkehrstelematik, Telemetrie, Alarmanlagen, Funkübertragung von Korrekturdaten für satellitengestützte Navigationsverfahren, Fernsteuerungen von Maschinen, Funkanwendungen für Identifizierungszwecke z.B. von Gepäck an Flughäfen oder Waren in Verteilzentren der Post.

Nichtnavigatorischer Ortungsfunk dient der Funkortung außerhalb der Navigation. Zu dieser Funkanwendung zählen Funk-Bewegungsmelder und Funkanwendungen für Vermessungszwecke.

Weitere Informationen zum professionellen Mobilfunk können auch den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL) und den Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im Bündelfunk (VVBüfu) entnommen werden, die im Internet abrufbar sind.

Antragsformblätter mit Ausfüllhinweisen für Frequenzzuteilungen im Professionellen Mobilfunk können direkt von der Internetseite der Bundesnetzagentur herunter geladen werden.

Für Frequenzzuteilungen im Professionellen Mobilfunk werden einmalige Zuteilungsgebühren gemäß der Frequenzgebührenverordnung (FGebV) sowie jährliche Beiträge gemäß der Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) erhoben. Diese Verordnungen können über die Homepage der Bundesnetzagentur abgerufen werden. Für das Jahr 2004 liegt die Zuteilungsgebühr bspw. für eine Frequenzzuteilung im Betriebsfunk bei 130 €, die Beiträge gemäß FSBeitrV bei 14,40 €.

Stand: 23.05.2006

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