Antragsverfahren
Die Zuteilung von Frequenzen zur Nutzung von Richtfunkanwendungen muss durch den Bedarfsträger bei der Bundesnetzagentur beantragt werden. Hierzu folgende Hinweise:
Im Zusammenhang mit der Antragstellung sind u.a. folgende Bedingungen zu beachten:
Die für den Einsatz vorgesehenen Richtfunkgeräte müssen den grundlegenden Anforderungen gemäß dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte (FTEG) entsprechen. Dies kann dadurch
geschehen, dass die Konformität mit den entsprechenden europäischen Normen erklärt wird. Grundsätzlich wird bei allen Neuzuteilungen von Frequenzen davon ausgegangen, dass digitale Systemtechnik verwendet wird.
- Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung bestimmter Sendefrequenzen, Polarisationen und Bandlagen besteht nicht; es ist jedoch möglich, Wunschparameter zu beantragen. Im Rahmen des Zuteilungsverfahrens prüft die Bundesnetzagentur, ob diese oder andere Frequenzen verfügbar und koordinierbar sind (Verträglichkeit mit anderen, bereits in Betrieb befindlichen Richtfunkstrecken; ggf. internationale Koordinierung und auf Antrag Koordinierung mit dem militärischen Hoheitsträger).
Bestandteil der Frequenzzuteilung ist das Frequenzbenutzungsblatt mit den Angaben zu den technischen
Parametern. Der Frequenzzuteilung sind "Hinweise" beigefügt. Die Frequenzzuteilungen werden mit dem Vorbehalt erteilt, dass bei einer ggf. durchzuführenden Koordinierung das entsprechende Ergebnis umzusetzen ist bzw. mit dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Antragsteller trägt das wirtschaftliche Risiko, wenn die Zuteilung als Folge eines negativen Koordinierungsergebnisses widerrufen werden muss.
Im Zusammenhang mit der Richtfunkfrequenzzuteilung werden durch die Bundesnetzagentur keine Aufgaben der technischen Planung, der Funkfeldprüfung und der Projektierung von Richtfunkanlagen wahrgenommen. Diese Aufgabenkomplexe sind durch die Richtfunkbedarfsträger selbst bzw. durch von ihnen beauftragte Firmen durchzuführen.
Die Beantragung einer Frequenzzuteilung ist formblattgebunden. Die Antragsformblätter und die Ausfüllhinweise finden Sie auf den Seiten des Punkt-zu-punkt- bzw. des Punkt-zu-Mehrpunkt-Richtfunks.
Die Anträge auf Zuteilung von Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen sind zu richten an die
Bundesnetzagentur
Referat 226 / Richtfunk
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Richtfunkfrequenzplanung und -zuteilung" erhalten Sie bei
Herrn Thomas Heutmann
Bundesnetzagentur
Referat 226
Tel.: 0 30 22480-360
E-Mail: Thomas.Heutmann@bnetza.de
