Bauleitplanungen
Hinweise zur Beteiligung der Bundesnetzagentur an Bauleitplanungen (Bau- bzw. Flächennutzungsplanungen)
Die Bundesnetzagentur teilt gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 die Frequenzen für das Betreiben von Richtfunkanlagen zu. Daher kann die Bundesnetzagentur in Planungs- und Genehmigungsverfahren im Rahmen des Baurechts (BauGB) bzw. des Immissionsschutzrechts (BImSchG) einen Beitrag zur Störungsvorsorge leisten, indem sie Namen und Anschriften der für das Baugebiet in Frage kommenden Richtfunkbetreiber identifiziert und diese den anfragenden Stellen mitteilt. Somit werden die regionalen Planungsträger in die Lage versetzt, die evtl. betroffenen Richtfunkbetreiber frühzeitig über die vorgesehenen Baumaßnahmen bzw. Flächennutzungen zu informieren.
Angaben zum geografischen Trassenverlauf der Richtfunkstrecken bzw. zu den ggf. eintretenden Störsituationen kann die Bundesnetzagentur jedoch nicht liefern. Im Rahmen des Frequenzzuteilungsverfahrens für Richtfunkstrecken prüft die Bundesnetzagentur lediglich das Störverhältnis zu anderen Richtfunkstrecken unter Berücksichtigung topografischer Gegebenheiten, nicht aber die konkreten Trassenverhältnisse (keine Überprüfung der Bebauung und anderer Hindernisse, die den Richtfunkbetrieb beeinträchtigen können). Die im Zusammenhang mit der Bau- bzw. Flächennutzungsplanung erforderlichen Informationen können deshalb nur die Richtfunkbetreiber liefern. Außerdem ist die Bundesnetzagentur von den Richtfunkbetreibern nicht ermächtigt, Auskünfte zum Trassenverlauf sowie zu technischen Parametern der Richtfunkstrecken zu erteilen. Auch aus Gründen des Datenschutzes können diese Angaben nur direkt bei den Richtfunkbetreibern eingeholt werden.
Den Bauträgern, für die dieses Verfahren von Interesse ist, wird empfohlen, bei Vorliegen konkreter Bauplanungen mit einer Höhe von über 20 m (z.B. Windkraftanlagen), entsprechende Anfragen an die Bundesnetzagentur zu richten (bei neuen Bauwerken unter 20 m Höhe sind Störungen von Richtfunkstrecken nicht wahrscheinlich). Bei der Abforderung einer Stellungnahme sind die geografischen Koordinaten des Baugebiets anzugeben; ausreichend ist auch ein übersichtliches Kartenmaterial zum Baubereich. Bei den Prüfungen wird gleichzeitig untersucht, ob ggf. benachbarte Messeinrichtungen der Bundesnetzagentur betroffen sind.
Entsprechende Anfragen zu Bauleitplanungen können ebenfalls gerichtet werden an die
Bundesnetzagentur
Referat 226/Richtfunk
Fehrbelliner Platz 3
10707 Berlin
