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Gebühren und Beiträge

Für die Zuteilung von Frequenzen werden Gebühren nach der Frequenzgebührenverordnung und Beiträge nach der Frequenzschutzbeitragsverordnung erhoben. Die einmaligen Zuteilungsgebühren werden in Abhängigkeit von den Zuteilungsparametern bestimmt. Die Berechnungsformeln können hier eingesehen werden:

Berechnung der Frequenzzuteilungsgebühr für Richtfunkzuteilungen (pdf/29 KB)

Die jährlichen Beiträge werden nach den bei der Bundesnetzagentur je Funkdienst entstandenen Kosten für jedes Jahr bestimmt. Die aktuellen Beiträge können eingesehen werden unter:

Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV)


Stand: 09.10.2007

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