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PP-Richtfunk

Für die Realisierung von funkgestützten Übertragungswegen zwischen zwei festen Punkten stehen für die digitalen Richtfunkanlagen (PP-Richtfunk) die Frequenzbereiche 4, 6, 7, 13, 15, 18, 23, 26, 28, 32 und 38 GHz zur Verfügung. Hinsichtlich einer Nutzung von Frequenzen des 18-GHz-Bereiches wird auf die Mitteilung Nr. 20/2002 "Nutzungsbedingungen für Frequenzen im Bereich 17,7 - 19,7 GHz für Richtfunk", veröffentlicht im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nr. 1/2002 vom 23.01.2002, hingewiesen (Amtsblatt bestellen).

Weitere Frequenzteilbereiche oberhalb 50 GHz werden zur Nutzung für den Richtfunk erschlossen (vgl. Verwaltungsvorschriften: VVRichtfunk).

Antragsformblatt (pdf/489 KB)

Ausfüllhinweise (pdf/144 KB)

Stand: 14.05.2012

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