Satellitenfunk
- Frequenzzuteilung für Erdfunkstellen
- Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunknetz
- Anträge und Ausfüllhinweise Satellitenfunk
- Antrag auf Frequenzzuteilung für Erdfunkstellen des Satellitenfunks
- Hinweise zur Beantragung einer Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunknetz
- Anmeldung von Satellitensystemen (Orbitsegment)
Über Telekommunikationssatelliten können, neben den in der Öffentlichkeit bekannten Abstrahlungen von Rundfunk- und Fernsehprogrammen, auch Sprach- und/oder Datenübertragungen erfolgen.
Diese Möglichkeit ist vor allem dann von Interesse, wenn große Entfernungen zu überbrücken sind und
- Sprache oder Daten von einer Quelle an mehrere Empfänger gleichzeitig übertragen werden sollen oder
- Sprache oder Daten von mehreren Standorten, die auch verändert werden können, an einen oder mehrere Empfänger übertragen werden sollen.
Im Folgenden werden die Regelungen zur Nutzung von Frequenzen und zum Betreiben von Erdfunkstellen, Satellitenfunknetzen sowie zur Beantragung der Übertragung von Nutzungsrechten für Orbitsysteme erläutert.
Frequenzzuteilung für Erdfunkstellen
Um die Sprach- und/oder Datenkommunikation über die Telekommunikationssatelliten mittels der Satellitensendefunkanlagen konkret ausüben zu können, bedarf es einer Frequenzzuteilung zur Nutzung der Frequenzen. Die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunkanlagen setzt voraus, dass
- eine entsprechende Zuweisung vorhanden ist,
- die nationale und ggf. erforderliche internationale Frequenzkoordinierung für die Erdfunkstelle erfolgreich abgeschlossen werden kann,
- das genutzte Satellitensystem für die beantragte Frequenznutzung international koordiniert wurde.
Die Zuteilung erfolgt unter genau festgelegten Bestimmungen, die je nach Anwendungsfall unterschiedlich sein können. Weitere Informationen finden Sie auch in den Verwaltungsvorschriften für die Zuteilung von Frequenzen für Satellitenfunk (VVSatFu).
Reine Satellitenempfangsanlagen bedürfen keiner Frequenzzuteilung.
Zur Abgeltung ihres Verwaltungsaufwandes erhebt die Bundesnetzagentur für Frequenzzuteilungen Gebühren und Beiträge, jeweils auf der Grundlage der zugeteilten Frequenzen.
Für die Zuteilung von Frequenzen gelten die folgenden Gebühren gemäß der Frequenzgebührenverordnung in der jeweils aktuellen Fassung. Diese sind einmalig bei der Zuteilung der Frequenzen zu zahlen.
| Zuteilung einer Frequenz in einem nicht koordinierungsrelevanten Frequenzbereich (14,0-14,25 oder 29,5-30,0 GHz) | € 68,- |
| Zuteilung einer Frequenz in einem koordinierungsrelevanten Frequenzbereich (alle anderen Frequenzen) | ------- |
| Zuteilung einer Frequenz im Frequenzbereich 14,0-14,5 GHz für eine bewegliche SNG-Erdfunkstelle | € 103,- |
| Zuteilung einer Frequenz im Frequenzbereich 14,25-14,5 GHz für eine (stationäre) Erdfunkstelle (kein SNG) | € 367,- |
| Zuteilung einer Frequenz in allen anderen (koordinierungsrelevanten) Frequenzbereichen | € 492,- |
| Zuteilung einer Frequenz mit besonders aufwändiger Verträglichkeitsprüfung | bis zu € 1000,- |
Weiterhin werden jährliche Beiträge gemäß der "Verordnung über Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung" für jede Funkanlage erhoben. Die Beiträge werden jährlich neu berechnet. Grundlage ist der jeweilige, durch die Kosten- und Leistungsrechnung ermittelte, Aufwand der Bundesnetzagentur für die Nutzer im Satellitenfunk.
Für das Jahr 2006 bis 2007 werden folgende Beiträge erhoben:
| Jahresbeitrag 2006 | Jahresbeitrag 2007 | |||
| TKG | EMVG | TKG | EMVG | |
| zugeteilte Frequenz für eine nicht koordinierungspflichtige feste Funkanlage | 76,27 € | 57,53 € | 70,92 € | 132,39 € |
| zugeteilte Frequenz für eine koordinierungsrelevante Satellitenfunkverbindung | 31,84 € | 172,68 € | 98,39 € | 159,00 € |
Die Beitragssätze für die Jahre ab 2008 stehen zurzeit noch nicht fest.
Die für die Übertragung erforderlichen Raumkapazitäten sind bei den Betreibergesellschaften der Satelliten zu buchen. Es steht Ihnen frei, bei welcher Satellitenbetreibergesellschaft Sie die Raumsegmente buchen.
Die Bearbeitung dieser Anträge auf Frequenzzuteilung erfolgt zentral im Referat 223 der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 55003 Mainz. Es wird empfohlen die Anträge direkt dort einzureichen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, den Antrag bei der örtlich zuständigen Außenstelle der Bundesnetzagentur einzureichen.
Weitere Informationen zur Beantragung von Frequenzzuteilungen zum Betreiben von Satellitenfunkanlagen erhalten Sie telefonisch unter Tel.: 06131 18-3195 oder per E-Mail unter Satellitenfunk@BNetzA.de.
Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunknetz
Es gibt satellitengestützte Anwendungen, bei denen die Teilnehmerendgeräte unter der Kontrolle eines Satellitenfunknetzes stehen, d.h. der Endnutzer hat, ähnlich wie bei einem GSM-Handy, keinen Einfluss auf die frequenztechnischen Parameter (z.B. Frequenz, Sendeleistung) seines Gerätes. Die Frequenznutzung der Endgeräte wird damit maßgeblich durch den Netzbetreiber gesteuert und kontrolliert. In diesen Fällen wird eine Zuteilung an den Betreiber des Satellitenfunknetzes ausgesprochen, die auch sämtliche Endgeräte mit abdeckt.
Durch dieses Vorgehen hat einerseits der Netzbetreiber eine weitgehende Freiheit bei dem Auf- und Ausbau des Netzes und andererseits die Bundesnetzagentur einen kompetenten Ansprechpartner bezüglich der Frequenznutzung und im Störungsfall.
Im Fall von Mobilfunk-Satellitensystemen (u.a. Satellite Personal Communications Systems, S-PCS-Systeme wie z.B. Globalstar, Iridium, Thuraya) können die jeweiligen Endgeräte auf der Grundlage des zugeteilten Satellitenfunknetzes in der Bundesrepublik Deutschland ohne weitere Zuteilung im Einzelnen betrieben werden.
Für VSAT-Netze im Frequenzbereich 14,0 - 14,25 GHz werden ebenfalls Satellitenfunknetzzuteilungen ausgesprochen. Frequenznutzungen, die den im Amtsblatt der Reg TP 1/2005, Vfg. 2/2005 veröffentlichten Frequenznutzungsbedingungen für VSAT-Nutzungen entsprechen, können auf der Grundlage des zugeteilten Satellitenfunknetzes ohne weitere Zuteilung im Einzelnen betrieben werden. Erdfunkstellen, die diese Kriterien nicht einhalten, bedürfen aber weiterhin einer Einzelfrequenzzuteilung.
Aus Transparenzgründen werden die Frequenznutzungsbedingungen und die zugeteilten Satellitenfunknetze von der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Auch für die Zuteilung von Satellitenfunknetzen werden Gebühren und Beiträge erhoben.
- Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunksystem, 500,- bis 3.500,--€
- Die Höhe der Beiträge ab dem Jahr 2006 steht zur Zeit noch nicht fest.
Anträge und Ausfüllhinweise Satellitenfunk
Antrag auf Frequenzzuteilung für Erdfunkstellen des Satellitenfunks
Dieses Formblatt ist für das Ausfüllen direkt am PC optimiert und unterstützt den Nutzer beim Ausfüllen (nur Excel-Version). Voraussetzung für die Nutzung des Formblatts ist Microsoft Excel (Version 2000). Sie müssen die Ausführung von Makros zulassen, um das Formblatt nutzen zu können! (Menü "Extras - Makros - Sicherheit" in Microsoft Excel)
Hinweis: vor dem Ausfüllen müssen Sie das Formblatt zuerst downloaden, es kann nicht direkt auf dieser Seite ausgefüllt werden.
Falls Sie nicht über entsprechende Software-Voraussetzungen verfügen, können Sie den Antrag auch im pdf-Format (ohne Nutzerunterstützung) downloaden.
Hinweise zur Beantragung einer Frequenzzuteilung für ein Satellitenfunknetz
Der Antrag für ein Satellitenfunknetz kann formlos gestellt werden, Informationen über die mindestens benötigten Daten sowie allgemeine Hinweise finden Sie in dem Dokument "Informationen Satellitenfunknetz".
Application F3.119 - Excel (xls/564 KB)
Antrag Satellitenfunk (pdf/278 KB)
Informationen Satellitenfunknetze (pdf/74 KB)
Anmeldung von Satellitensystemen (Orbitsegment)
Gemäß § 56 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vom 22.06.2004 bedarf jede Ausübung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte der Übertragung durch die Bundesnetzagentur. Dies setzt die Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung des Satellitensystems beim Funkbüro der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) voraus.
Das Verfahren der internationalen Anmeldung von Satellitensystemen kann ausschließlich über eine Mitgliedsfernmeldeverwaltung der ITU eingeleitet werden. In Deutschland führt die Bundesnetzagentur auf Antrag die Anmeldung, Koordinierung und Notifizierung bei der ITU durch.
In der Amtsblatt-Vfg. 8/2005, erschienen im Amtsblatt Nr. 06/2005 der Regulierungsbehörde, ist das Verfahren zur Anmeldung von Satellitensystemen bei der Internationalen Fernmeldeunion und das Verfahren zur Übertragung deutscher Orbit- und Frequenznutzungsrechte näher beschrieben. Dort werden auch die hierfür erforderlichen Unterlagen näher spezifiziert.
Die Anträge auf Anmeldung eines Satellitensystems bei der ITU sind an die Bundesnetzagentur in Mainz, Referat 223, E-Mail: Satellitenfunk@BNetzA.de, Postfach 80 01, 55003 Mainz zu richten.
Rückfragen zu dem Verfahren zur Anmeldung von Satellitensystemen werden
- für geostationäre Systeme unter Tel.: 06131 18-3192 und
- für umlaufende Systeme unter Tel.: 06131 18-3194 gerne beantwortet.
Die Listen deutscher Satellitennetzanmeldungen (Geostationäre Systeme / umlaufende Systeme) finden Sie als Download am Ende dieser Seite.
Die Bundesnetzagentur verfügt zur Beobachtung des Frequenzspektrums, das den Weltraumfunkdiensten zugewiesen ist, und zur Erkennung von Störungen auf Satellitenfrequenzen über die Mess-Erdfunkstelle Leeheim.
Liste der geostationären Satellitensysteme (pdf/43 KB) (Stand 02/2010)
Liste der umlaufenden Satellitensysteme (pdf/12 KB) (Stand 02/2010)
