Frequenzbereichs-Zuweisung
Der nationale Frequenzbereichszuweisungsplan gemäß § 53 TKG basiert auf den international vereinbarten Frequenzbereichszuweisungen an Funkdienste. Diese finden sich speziell im Artikel 5 der Radio Regulations der ITU (International Telecommunication Union). Die Festlegungen der Radio Regulations werden auf Weltfunkkonferenzen der aktuellen Entwicklung angepasst. Damit werden langfristig die Weichen für die Nutzung des Frequenzspektrums gestellt.
Im nationalen Frequenzbereichszuweisungsplan werden die Frequenzbereiche den einzelnen Funkdiensten und anderen Anwendungen elektromagnetischer Wellen zugewiesen. Der Frequenzbereichszuweisungsplan wurde als Rechtsverordnung von der Bundesregierung erlassen (Bundesgesetzblatt Teil I, 2006, Nr. 40). Die Zustimmung des Bundesrats ist erforderlich bei Festlegungen, die den Rundfunk betreffen.
Die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) finden sie auf den Seiten von JURIS (ein Dienst des Bundesministeriums der Justiz).
Weitere allgemeine Informationen zum Thema "Frequenzbereichszuweisung" erhalten Sie von:
Herrn Mayer-Bidmon
Bundesnetzagentur, Referat 221
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