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Häufig gestellte Fragen

....zu (0)900 Premium-Dienste

  • Wer kann eine (0)900er-Rufnummer beantragen?
    Jeder, der die Einrichtung einer Rufnummer für PD bei einem Betreiber eines TK-Netzes beauftragen will.

  • Wo und wie kann man eine (0)900er-Rufnummer beantragen?

    Die Antragstellung ist mittels eines Antragsformulars bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen möglich.

    Die Beantragung kann auch Online erfolgen. Hierfür ist die bereitgestellte Antragsdatenmaske auszufüllen und elektronisch an die Bundesnetzagentur zu versenden. Da allerdings auch eine rechtskräftige Unterschrift erforderlich ist, muss anschließend die PDF-Datei ausgedruckt werden und per Telefax oder Brief an die Bundesnetzagentur abgesandt werden.

    Sofern eine Onlineantragstellung nicht möglich ist, kann auch bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Dienstleistungszentrum 22 Nürnberg, Standort Fulda, Marquardstr. 27-29, 36039 Fulda das Antragsformular (0)900 angefordert werden.

    Antragsteller, die eine größere Anzahl von Rufnummern beantragen wollen, können nach Abschluss einer individuellen Vereinbarung mit der Bundesnetzagentur ihre Anträge als Datei übermitteln. Das Dateiformat wird von der Bundesnetzagentur bereitgestellt.

  • Können auch Rufnummernblöcke (RNB) beantragt werden ?
    Nein, Rufnummern für PD (0)900 werden einzeln zugeteilt. Sofern mehrere aufeinanderfolgende Teilnehmerrufnummern gewünscht werden, müssen auch diese einzelnen beantragt werden. Wenn eine größere Anzahl von Rufnummern für PD benötigt wird, kann ggf. eine Vereinbarung über ein Dateiformat mit der Bundesnetzagentur abgeschlossen werden.
     
  • Was ist, wenn mehrere Antragsteller dieselbe Rufnummer beantragen?
    Sofern mehrere Anträge auf die gleiche Wunschnummer zeitgleich eingegangen sind, wird geprüft, ob Bevorrechtigungen vorliegen und ggf. gelost.

  • Kann ich, um meine Chancen bei dem Losverfahren zu erhöhen, auch mehrere Anträge für dieselbe Nummer Stellen?
    Nein, dies ist laut Zuteilungsregeln nicht zulässig. Alle Anträge, die nach dem zuerst bearbeiteten Antrag eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

  • Welche Dienstekennzahlen stehen zur Verfügung?
    9001 für Informationsdienste, 9003 für Unterhaltungsdienste und 9005 für sonstige Dienste (z. B. Erotik).

  • Kann man auch eine (0)900er-Vanity-Nummer beantragen?
    Ja, wobei Antragsteller mit einem eingetragenen Schutz- oder Namensrecht an einem mittels der Teilnehmerrufnummer darstellbaren Begriff bei der Zuteilung bevorrechtigt sind. Wer eine Bevorrechtigung geltend machen will, muss zum Nachweis des Schutz- oder Namensrechts dem Antrag eine aussagekräftige Urkunde oder Bescheinigung beifügen.

  • Was kostet die Zuteilung einer (0)900er-Rufnummer?
    Für die Zuteilung einer Rufnummer für Premium-Dienste wird eine einmalige Gebühr von 62,50 Euro erhoben. Diese Gebühr ist in der Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch die Ablehnung eines Antrags gebührenpflichtig (15,63 Euro) ist. Eine Ablehnung eines Antrags erfolgt, wenn mehrere zeitgleich eingegangene Anträge für eine beantragte Rufnummer vorliegen und ein datenbankgesteuertes Losverfahren einen anderen Antrag auslost o d e r wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die beantragte Rufnummer nicht mehr verfügbar ist, weil ein anderer Antrag frühzeitiger eingegangen ist und die Rufnummer bereits vergeben ist u n d jeweils keine der evt. angegebenen Ersatzwünsche berücksichtigt werden konnte und auch keine beliebige Rufnummer im Antrag gewünscht wurde.
     
  • Was kostet der Anruf bei einer (0)900er-Rufnummer?
    Gibt es verschiedene Tarife? Der Preis ist frei gestaltbar, es gibt keine Tarifgruppen. Allerdings muss eine für den Anrufer kostenfreie Information über den aus nationalen öffentlichen Festnetzen zu zahlenden Tarif angesagt werden.
     
  • Gibt es Vorschriften über die Nutzung von (0)900er-Rufnummern?
    Rufnummern für den PD beginnen mit einer vierstelligen Dienstekennzahl (inklusive der Inhaltekennung), der das Prefix (0) vorangestellt wird. Die Bereitstellung von drei Kennzahlen 9001, 9003 und 9005 soll es Antragstellern ermöglichen, sich dem "Verhaltenskodex für Telefonmehrwertdienste" des FST zu unterwerfen. Nach dem Kodex dient die letzte Ziffer der Dienstekennzahl der Unterscheidung von Inhalten. Wobei 9001 für Information, 9003 für Unterhaltung und 9005 für übrige Dienste steht. Die Zuordnung eines Inhalts zu einer Dienstekennzahl liegt nicht in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur.

  • Wer überwacht die Einhaltung des Verhaltenskodex?
    Eine Inhalteprüfung durch die Bundesnetzagentur ist nicht vorgesehen. Insofern ist der Antragsteller für die korrekte Einordnung seines Dienstes verantwortlich.
Stand: 01.06.2011

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