Häufig gestellte Fragen
...zu den Gebühren
- Was kostet eine Rufnummer?
Die Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung (TNGebV) wurde im Bundesgesetzblatt Jg. 1999, Teil I Nr. 44, ausgegeben am 31.08.99, veröffentlicht. Danach kostet die Zuteilung einer (0)700, (0)800 oder (0)180er Rufnummer 62,50 Euro. Auch Ablehnungen und Widerrufe sind gebührenpflichtig. - Muss bei versehentlich doppelter Antragstellung eine Gebühr für die Zuteilung und für die Ablehnung bezahlt werden?
Wenn die doppelte Antragstellung kurz hintereinander erfolgt ist (z.B. per Fax voraus), kann auf Antrag der Ablehnungsbescheid aufgehoben werden.
Stand: 28.01.2009
