Abfragestelle Netzzugang
Vorläufige Regeln für die Zuteilung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen
Welche Ziffer kann die Abfragestelle einer TK-Anlage haben?
Hier ein Hinweis zur Numerierung von durchwahlfähigen TK-Anlagen:
Bei analogen Durchwahlanschlüssen, ISDN-Basisanschlüssen (Anlagenanschlüssen) und Primärmultiplexanschlüssen erhält der Kunde für seine Telekommunikationsanlage eine Durchwahlrufnummer und einen sog. Rufnummernblock, z.B. 4711- 0 bis 4711-29.
Wir weisen darauf hin, daß die Abfragestelle des Rufnummernblocks nicht unbedingt immer die - 0 , wie bisher üblich, sein muß! Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und der damit einhergehenden Rufnummernökonomie ist es vielmehr so, daß die Abfragestelle durchaus auch die -1 bis -9 sein können.
Zum Beispiel erhält der Kunde X die Rufnummer 4711-0 bis 4711-29 und der nachfolgende Kunde Y bekommt die Rufnummer 4711- 30 bis 4711-59. Dieser Kunde hätte dann die Abfragestelle -3. So kann der Nebenstellenblock dieser Rufnummer 4711 wesentlich wirtschaftlicher ausgenutzt werden.
Dieser Hinweis ist nicht Bestandteil der "Vorläufigen Regeln für die Zuteilung von Rufnummern in den Ortsnetzbereichen".
