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Standortverfahren BEMFV

Standortbescheinigungen werden von der Bundesnetzagentur auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) erteilt. Die Verordnung wurde, als Anlage zur Mitteilung Nr. 70/2003, im Amtsblatt der RegTP 6/2003 veröffentlicht.

Diese Verordnung regelt das Nachweisverfahren zur Gewährleistung des Schutzes von Personen in den durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entstehenden elektromagnetischen Feldern.

BEMFV - Englische Fassung (pdf/112 KB)

Standortbescheinigungen können mit den hier zum Download zur Verfügung gestellten Formblättern beantragt werden.

Antrag auf eine Standortbescheinigung (doc/332 KB)

Antrag auf eine Standortbescheinigung (pdf/34 KB)

Antrag auf Standortbescheinigung, englisch (pdf/22 KB)

Mitteilungen und Anzeigen nach §§ 4 und 11 der BEMFV (doc/100 KB)

Stand: 09.12.2008

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