FTEG (Richtlinie 1999/5/EG)
- R&TTE-Service
- FTEG (Richtlinie 1999/5/EG)
- Amtsblattmitteilungen zur Umsetzung des FTEG
- Fragen und Antworten zum FTEG und zur R&TTE Richtlinie
- Netzschnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber
- Informationen zum Inverkehrbringen von "FM Transmittern"
- Marktüberwachung nach dem EMVG und FTEG
R&TTE-Service
Die Bundesnetzagentur ist im Rahmen ihrer Tätigkeiten unter anderem für die Ausführung und Umsetzung der EMV- bzw. der R&TTE- Richtlinie zuständig. Diese beiden europäischen Richtlinien sind in entsprechende nationale Gesetze umgesetzt worden (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln - EMVG und Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen - FTEG).
Im Rahmen der im §7 Abs. 2 des EMVG definierten Aufgaben und Zuständigkeiten führt die Bundesnetzagentur Prüfungen stichprobenartig bei sämtlichen Inverkehrbringern und Anbietern von elektrischen/elektronischen Produkten durch, um festzustellen, ob die in Verkehr zu bringenden oder gebrachten Betriebsmittel die nach dem EMVG geforderten Schutzanforderungen bzw. nach dem FTEG geforderten grundlegenden Anforderungen erfüllen (Marktaufsicht).
Zur Beantwortung von Fragen im Zusammenhang mit dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) bzw. zur Marktaufsicht nach EMVG und FTEG stehen Ihnen das Fachreferat 411 bzw. auch die Außenstellen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen als Ansprechpartner bereit.
Gemäß § 10 (4) FTEG hat der Inverkehrbringer die Bundesnetzagentur über das Inverkehrbringen von Funkanlagen, welche auf nicht gemeinschaftsweit harmonisierten Frequenzbändern arbeiten, vier Wochen vor dem Inverkehrbringen zu unterrichten. Ansprechpartner hierfür ist ebenfalls das Referat 411.
FTEG (Richtlinie 1999/5/EG)
Die EG Richtlinie 1999/5/EG und das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) stehen als Download zur Verfügung.
- Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (pdf/83 KB)
- EG Richtlinie 1999/5/EG (pdf/128 KB)
Weitere Informationen
- Entscheidung der Kommission vom 6. April 2000 über die Festlegung einer vorläufigen Einstufung von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen
Entscheidung (pdf/104 KB)
Amtsblattmitteilungen zur Umsetzung des FTEG
Teil1
- Geräte, die in die Klasse 1 entsprechend der Entscheidung der Kommision vom 6.April 2000 über die Festlegung einer vorläufigen Einstufung von Funkanlagen und Telekommunikationseineinrichtungen (2000/299/EG) eingestuft worden sind.
Verfügung (pdf/12 KB)
Teil2
- Mitteilung über das Inverkehrbringen von Funkanlagen im nicht harmonisierten Frequenzbereich
Mitteilung (pdf/131 KB) - Download Notification Form (doc/145 KB)
Mitteilung und Veröffentlichung der Schnittstellenspezifikationen durch die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze
Mitteilung (pdf/7 KB)
Fragen und Antworten zum FTEG und zur R&TTE Richtlinie
Fragen und Antworten zum FTEG und zur R&TTE Richtlinie sind im vorliegenden Fragenkatalog (wird zur Zeit Überarbeitet) zusammengefasst oder als PDF-Datei.
Netzschnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber
Die Mitteilungen der Netzschnittstellenbeschreibungen der Netzbetreiber nach § 5 und Mitteilungen über das Inverkekrbringen von Funkanlagen im nichtharmonisierten Frequenzbereich nach § 10 (4) sind an die EMail-Adresse notification@bnetza.de oder an die Fax-Nr. +49 681 9330-737 zu richten.
Aufgrund von § 5 des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) wird die Fundstelle der Schnittstellenbeschreibungen veröffentlicht
