Marktüberwachung nach EMVG und FTEG
Im Rahmen der im §7 Abs. 2 des EMVG definierten Aufgaben und Zuständigkeiten führt die Bundesnetzagentur Prüfungen stichprobenartig bei sämtlichen Inverkehrbringern und Anbietern von elektrischen/elektronischen Produkten durch, um festzustellen, ob die in Verkehr zu bringenden oder gebrachten Betriebsmittel die nach dem EMVG geforderten Schutzanforderungen bzw. nach dem FTEG geforderten grundlegenden Anforderungen erfüllen (Marktüberwachung).
Durch die Bundesnetzagentur (bisher: Reg TP) werden gemäß der EMV- (89/336/EWG) und R&TTE- Richtlinie (99/05/EWR) stichprobenweise Prüfungen von Geräten am Markt durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die folgenden Statistiken zur Marktüberwachung nach dem EMVG und FTEG nicht die Qualität sämtlicher auf dem deutschen Markt befindlichen Produkte widerspiegelt, da kein "Scannen" sämtlicher am Markt befindlichen Produkte stattfindet, sondern das Finden und Herausfiltern von nichtkonformen Produkten am Markt im Vordergrund steht.
Kurzübersicht der Marktaktivitäten
Statistik der Marktüberwachung 2005 (pdf/96 KB)
Statistik der Marktüberwachung 2006 (pdf/177 KB)
Statistik der Marktüberwachung 2007 (pdf/228 KB)
Statistik der Marktüberwachung 2008 (pdf/236 KB)
Statistik der Marktüberwachung 2009 (pdf/363 KB)
Statistik der Marktüberwachung 2010 (pdf/218 KB)
Statistik der Marktüberwachung 2011 (pdf/181 KB)
Maßnahmen der Marktüberwachung
Übersicht möglicher Maßnahmen der Marktüberwachung (pdf/78 KB)
